Hallo liebe kollegen.
Folgender Fall:
Erbe wurde von Nachlassgericht angeschrieben, ob er das Erbe annimmt unter Beifügung eines entsprechenden Merkblattes zur Ausschlagung.
Erbe hat auf dem Antwortformular angekreuzt, dass er das Erbe vor einem Notar oder dem Nachlassgericht persönlich ausschlagen werde. Die Frist ist sodann ohne Eingang einer formgerechten Erklärung verstrichen.
Nun ficht der Erbe an, da er behauptet, er ist davon ausgegangen, dass er das Erbe mit seiner formlosen schriftlichen Erklärung wirksam ausschlage.
Ist dies ausreichend oder eben nicht mehr, da er über Form und Frist belehrt wurde bzw. wie ist es, wenn er das Formblatt nicht richtig durchgelesen hat?
Vielen Dank für Eure Mithilfe