Hallo,
ich habe einen Schuldner, der ehemals selbständig ist. Ich bin beim ersten Durchsehen seiner Unterlagen schon auf 17 Gläubiger gekommen und könnte mir vorstellen, dass da noch der eine oder andere, also über 19, dazukommt. Ich werde jetzt Beratungshilfe beantragen. Meine Frage:
Was ist, wenn sich mehr Gläubiger finden und wir einen Regel-Inso-Antrag stellen müssen. Bleibt es dann bei der Beratungshilfe obwohl das außergerichtliche Verfahren nicht vorgeschrieben ist?
Danke vorab.
Liane