betreuungsgerichtliche Genehmigung

  • Hallo,
    der Sparbrief der Betreuten wird in diesem Monat fällig. Der Guthabenbetrag wird automatisch dem Girokonto gutgeschrieben. Der Betreuer beabsichtigt, den Geldbetrag auf das bestehende Sparbuch umzubuchen.
    Meiner Meinung ist dafür keine Genehmigung erforderlich, da die Umbuchung auf ein bereits bestehendes Sparbuch erfolgt.
    Die Bank fordert die Zustimmung des Betreuungsgerichts, da sie der Meinung ist, es sei eine Geldanlage.
    Wie sind eure Meinungen dazu? Muss eine Genehmigung erteilt werden?
    Viele Grüße

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