Die INSO und ich - zwei Welten treffen aufeinander
In meinem Verfahren wurde VKH mit (recht hohen) Raten ab 1.11.14 angeordnet. Nachdem keinerlei Zahlung einging, bekam ich die Akte vorgelegt und ich habe die Zahlung mit Aufhebungsandrohung angemahnt. Daraufhin meldet sich die Partei und teilt mit, dass am 2.1.15 das Insolvenzverfahren angeordnet wurde.
Streng genommen waren an diesem Tag bereits drei Raten rückständig.
Die Frist für Forderungsanmeldungen war bei Mitteilung der Partei gut zwei Wochen abgelaufen.
Das Scheidungsverfahren läuft noch.
Wie gehe ich denn jetzt vor?
Wenn ich es richtig verstanden habe, darf die Partei seit der Insolvenzeröffnung keine Raten mehr zahlen, anmelden zur Tabelle dürfte ich aber nicht nur die rückständigen Raten, sondern alle bislang gestundeten Verfahrenskosten?
Sollte ich die VKH aufheben wegen Ratenrückstands oder nur die Ratenzahlungsverpflichtung einstellen?
Und kann ich die Anmeldung der Forderung auch noch vornehmen, wenn die Frist abgelaufen ist? Wenn nicht, was wäre die Alternative?