RSB-Verfahren und Einkommensnachweise

  • Kostenstundung noch im laufenden 1. Verwaltungsjahr aufgehoben. Jetzt ist das 3. Verwaltungsjahr um. Ratet mal, zum wie vielten Male ich nach fruchtlosem Fristablauf für die Zahlung der Mindestvergütung einen Versagungsantrag stelle?

    Ihr habt nur einen Versuch! :D

    Gibt´s da keine Verwirkung oder so?


    zum dritten Mal, das war ja einfach. :D

    Ich würde glatt Wetten drauf abschließen, dass es auch ein 4. und 5. Mal geben wird. Er ist ja noch nicht fertig. Der Versagungsantrag ist heut raus, da kriegt er ja vom Gericht noch wieder eine Chance...


  • Ja, aber das ist ja nun mal Gesetz und zwangsläufiger Arbeitsaufwand (leider auch des TH):
    Wenn man (IG) die Stundung aufhebt, muss man (IG) mit so was rechnen.
    Ist aber in der Form auch eher seltener anzutreffen.

  • Das habe ich auch eigentlich nie. In DEN Fällen sind die betreffenden Schuldner knallhart und zahlen auch nach der 4. Aufforderung nicht (3mal durch TH, 1mal durch IG);).

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • eigentlich sollte man mit dem Service der Abtretungstreuhänder schlussmachen. Einmal im Jahr gerichtlicherseits den Schuldner anschreiben, kommt da nix, die Stundung zurückweisen/aufheben und den Sack über 298 zu machen. Dieses Ständige der Treuhänder läuft dem Schuldner hinterher, wendet sich an das Gericht, das Gericht schreibt den Schuldner an, fragt beim Treuhänder nach etc. ist einfach nur noch ätzend.
    Werde da einmal eine andere Verfahrensweise bei den collegae in die Diskussion bringen.
    Oki, das über 289 macht auch nur Sinn, wenn die Vorschriften über die Stundung in einem "neuen" Verfahren entsprechend restriktiv gehandhabt würden, aber das ist eine andere Geschichte.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
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    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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    :daumenrau


  • Das habe ich auch eigentlich nie. In DEN Fällen sind die betreffenden Schuldner knallhart und zahlen auch nach der 4. Aufforderung nicht (3mal durch TH, 1mal durch IG);).

    Also neeeee, zu drei Zahlungsaufforderungen pro Jahresgebühr lasse ich mich nicht mehr hinreißen. Eine Rechnung mit Frist und wenn nicht gezahlt wurde, Versagungsantrag raus. Ich mahne nicht mehr.


  • Das habe ich auch eigentlich nie. In DEN Fällen sind die betreffenden Schuldner knallhart und zahlen auch nach der 4. Aufforderung nicht (3mal durch TH, 1mal durch IG);).

    Also neeeee, zu drei Zahlungsaufforderungen pro Jahresgebühr lasse ich mich nicht mehr hinreißen. Eine Rechnung mit Frist und wenn nicht gezahlt wurde, Versagungsantrag raus. Ich mahne nicht mehr.

    Bei mir machen das alle. Weiß Gott, warum...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Hier machen das
    manche Treuhänder sehr umständlich und (für sie) sehr arbeitsintensiv,
    viele suboptimal einfach bis semiumständlich und
    einige begrüßenswert effizient.

    Letztlich will ich eigentlich in so manchen, eindeutigen Fällen
    gar keinen jährlichen Bericht und Vorschussantrag sehen,
    in anderen Fällen aber doch.

    Dazu fällt es mir aber nun schwer, "meine" entspr. Abgrenzungskriterien entsprechend zu kommunizieren:

    a) weil wir insofern nicht mal Einigkeit unter den Rpflg. im Gericht herstellen können,

    b) weil es 40 Treuhändern im Einzelgespräch so mal eben ohnehin nicht zu vermitteln wäre.

    Und so lasse ich das halt laufen, wundere mich über den beträchtlichen Aufwand so mancher und freue mich über die Effizienz der Wenigen.

  • Der Versagungsantrag ist heut raus, da kriegt er ja vom Gericht noch wieder eine Chance...

    Einmal müssen wir ja, § 298 Abs. 2 S. 2 InsO. Oder wird bei Dir vom Gericht noch weitergehender Aufwand betrieben?


    Dazu fällt es mir aber nun schwer, "meine" entspr. Abgrenzungskriterien entsprechend zu kommunizieren:

    a) weil wir insofern nicht mal Einigkeit unter den Rpflg. im Gericht herstellen können,

    b) weil es 40 Treuhändern im Einzelgespräch so mal eben ohnehin nicht zu vermitteln wäre.

    Woran liegt denn a)?

    Wenn a) funktioniert, kann man b) auch darüber regeln, dass Dinge von allgemeiner/grundsätzlicher Bedeutung den IV/TH per E-mail-Rundschreiben verkündet werden.

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