Reallast, § 428 BGB

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgenden Fall:

    Beantragt wird die Eintragung einer Reallast für die Übergeber als Gesamtgläubiger nach § 428 BGB. Der Übernehmer soll eine Rente i.H.v. monatlich 10.000,00 € an die Übergeber zahlen und an den Überlebenden der Übergeber 50 % des zuletzt gezahlten Monatsbertrages.
    Muss ich das mit den 50 % ins Grundbuch eintragen oder ist das durch Bezugnahme gedeckt? oder geht das so vielleicht überhaupt nicht? Ich kann nirgends etwas Passendes dazu finden...

    Für Eure Antworten wäre ich sehr dankbar.

    GLG Farfalla

  • Ist die Reallast auf Lebenszeit bestellt? Dann wäre sie nicht nur "teilweise" befristet, sondern doppelt und im Ergebnis insgesamt. Beim Ableben des Erstversterbenden zur Häfte und beim Letztversterbenden hinsichtlich des Restes (vgl. Schöner/Stöber Rn 1306a).

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