Vermögensabbau Mündel - Genehmigung

  • Hallo zusammen.
    Ich habe eine Akte zur Bearbeitung vorliegen, in der es um ein schwerstbehindertes Mündel geht. Neben den Pflegeeltern, die als Vormund bestellt sind ist auch eine Ergänzungspflegschaft angeordnet.
    Das Kind hat Vermögen im Wert von ca. 30.000 €. Da es im nächsten Monat 18 Jahre alt wird und horrende Rückforderungsbescheide des Kreises für gewährte Leistungen vorliegen, die derzeit noch nicht beigetrieben werden können möchte der Ergänzungspfleger nun zum Wohl des Kindes das Vermögen abbauen.
    Es sind daher Kostenvoranschläge zur Anschaffung von speziellen Spielgeräten für Menschen mit Behinderung, einer Renovierung des Zimmers des Mündels, sowie diverser Sanitär- und Rehautensilien vorgelegt worden.
    Beantragt ist nun die Auflösung des Festgeldkontos und Umbuchung der Beträge von ca. 25000 € auf das Girokonto zur Begleichung der Rechnungen.

    Tue mich etwas schwer mit der Genehmigung...was meint Ihr?

  • Welchen Wirkungskreis hat denn der Ergänzungspfleger (der dann nicht zum Vormund gehört)?

    Ansonsten müssen wir ja hier nicht in erster Linie nicht die Interessen des Fiskus bzw. der Sozialleistungsträger im Auge haben. Wenn das nützliche und notwendige Dinge sind, für die das Geld ausgegeben werden soll und entsprechende Belege vorgelegt wurden, hätte ich damit eigentlich keine Bauchschmerzen. Ggf. sollte man nur für das Verfahren der beantragten Genehmigung einen (weiteren) Ergänzungspfleger bestellen, um die Interessen des Kindes hier zu vertreten.

  • Der Ergänzungspfleger hat den Wirkungskreis die Einkünfte des Mündels zu Verwalten und zum Wohl des Mündels einzusetzen.

  • Die Zeit ist zwar ein bisschen knapp, das Anliegen aber berechtigt. Während der Minderjährigkeit ist dem Sozialleistungsträger der Zugriff auf das Vermögen des Kindes aus dem Grunde verwehrt, dass es tatsächlich für Belange des Kindes verwendet wird ohne den Sozialleistungsträger entlasten.

    Die skizzierten Verwendungszwecke liegen in jedem Fall im Interesse des Kindes. Eine Überschneidung mit Pflichten des Sozialleistungsträgers ist sicherlich möglich, angesichts der Kürze der Zeit aber nur theoretisch.

  • Ich sehe uns hier auch dem Wohl des Mündel und nicht dem Wohl der Staatskasse oder der Sozialkassen verpflichtet. Wenn diese Spielgeräte und Umbauten für das Zimmer notwendig sind, hätte ich kein Problem damit.

    Knapp 30.000 € ist natürlich eine Menge Holz und ich würde vorab mal abklären, inwieweit das Geld "verprasst" werden kann, ohne dass das Mündel Gefahr läuft, sich vorsätzlich zu entreichern und dann das Amt dann keine Sozialleistungen auszahlt.

  • Im Behindertenbereich kostet alles sehr viel. Ein Tandemfahrrad für Behis liegt beispielsweise bei 6.000 und wird nicht bezuschusst.

    Die Gefahr der Entreicherung kann nicht eintreten, solange kein Geld verschenkt wird. Und Geldgeschenke würdest Du nicht genehmigen.

    Auszahlung verweigern geht übrigens nicht. Das Amt könnte lediglich einen Rückforderungsanspruch gegen den Bereicherten auf sich überleiten und durchzusetzen versuchen.

  • Rechtlich sehe ich es auch so wie die Vorschreiber, moralisch wäre es dennoch etwas besser zu verdauen wenn der Abbau des Vermögens eher sukzessive und nicht so kurz vor knapp erfolgen würde. Das die angedachten Maßnahmen gleichwohl Sinn machen steht außer Frage.

  • Der Ergänzungspfleger hat den Wirkungskreis die Einkünfte des Mündels zu Verwalten und zum Wohl des Mündels einzusetzen.

    ....und nicht zur Entlastung des Fiskus!

    Leider muss man es manchem Pfleger, vor allem Amtspfleger in die Bestellung schreiben. Der Stolz auf ein Sparbuch mit beträchtlichem Bestand kommt immer wieder durch.

    Es ist auch nicht einfach, ohne Zeitdruck die Genehmigungen zu bekommen. Nur selten habe ich die Schallmauer von 2.500 € überschritten, der Kampf um die Genehmigung war jedes Mal zäh. (Klavier, Whirlpool, Zweitwagen in der Pflegefamilie, Anbau für ein separates Zimmer) Kurz vor Volljährigkeit reduziert sich die Fragestellung.

  • Nur mal am Rande: Die 30.000 € stellen m. E. keine Einkünfte dar und die Verwaltung endet, sobald die Einkünfte auf dem Sparkonto gelangt sind. M. E. ist daher der Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers nicht tangiert, sondern die Vormünder sollten hier handeln, da es sich um eine Vermögensverfügung handelt.

    Ich halte den Aufgabenkreis auch für kurios. Weiter verstehe ich nicht, warum das Geld so lange angespart wurde. Meist ist doch zeitig genug vorher absehbar, dass bestimmte Anschaffungen oder Investitionen sinnvoll und notwendig sind, aber nicht von den Krankenkassen oder anderen Sozialleistungsträgern erstattet werden. Aber gut, der Fall ist, wie er ist...

  • Nur mal am Rande: Die 30.000 € stellen m. E. keine Einkünfte dar und die Verwaltung endet, sobald die Einkünfte auf dem Sparkonto gelangt sind. M. E. ist daher der Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers nicht tangiert, sondern die Vormünder sollten hier handeln, da es sich um eine Vermögensverfügung handelt.

    Ich halte den Aufgabenkreis auch für kurios. Weiter verstehe ich nicht, warum das Geld so lange angespart wurde. Meist ist doch zeitig genug vorher absehbar, dass bestimmte Anschaffungen oder Investitionen sinnvoll und notwendig sind, aber nicht von den Krankenkassen oder anderen Sozialleistungsträgern erstattet werden. Aber gut, der Fall ist, wie er ist...

    Kleine Einschränkung: die exorbitanten Zinsen sind wieder Einkünfte...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Richtig, aber wenn die 30.000 € mündelsicher angelegt sind, muss man ja heutzutage froh sein, wenn die Bank keine Gebühr fürs Aufbewahren verlangt, mit exorbitant hohen Zinsen is also nich :D

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