Ein Notariat -Nachlassgericht- in Baden-Württemberg.
Die Ehegatten, beide deutsche Staatsangehörige türkischer Abstammung, haben in der Türkei die Ehe geschlossen. Der Ehemann ist verstorben. Außer der Witwe hinterlässt er zwei minderjährige Kinder (ebenfalls deutsche Staatsangehörige) die in Deutschland geboren sind.
Bisher gehe ich davon aus, dass kein Vermögen im Ausland vorhanden ist und somit kein gegenständlich beschränkter Erbschein nach § 2369 Abs. 1 BGB benötigt wird.
Außer den Geburtsurkunden der beiden Kinder liegt mir nichts vor. Das zuständige Standesamt teilt mit, dass keine weiteren Unterlagen vorhanden sind.
Die Witwe möchte einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins stellen.
Ergeben sich durch die Heirat in der Türkei irgendwelche Besonderheiten bei der Beantragung oder Erteilung des Erbscheins?
Was muss die Witwe zum Nachweis Ihrer Eheschließung beibringen? Stammbuch aus der Türkei?