Nießbrauch am Haus

  • Hat jemand Rat?
    Eltern übertragen an Tochter Grundstück mit Haus. Tochter verpflichtet sich auf dem Grundstück weiteres Haus für die Eltern zu bauen, den Garten dürfen sie auch mitbenutzen. Es wird die Eintragung eines Nießbrauchs für die Elterns als Gesamtber. nach 428 BGB an dem neu zu errichtenden Haus im Grundbuch beantragt und bewilligt. Weiterhin noch für den Ehemann der Tochter an dem bestehenden Haus nebst Garten ein Mitbenutzungsrecht. Letzteres würde ich als bp Dienstbarkeit eintragen. Aber Nießbrauch am Haus? Ich könnte mir noch vorstellen, dass unter Vorlage eines Lageplans ein Nießbrauch an einer realen Teilfläche (bebaut mit dem neuen Haus) gewollt ist. Ist aber halt nicht beantragt.

  • Nein, das geht wirklich nicht. Nießbrauch am "Haus" scheidet aus, und zwar am bestehenden und am neuen. Es kann nur ein Nießbrauch am Grundstück (oder an einem Bruchteil daran) eingetragen werden.

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