Hallo,
ich habe eine GmbH-Satzung ohne besondere / ausdrücklichen Hinweis, dass die dortige Vertretungsregelungen auch für Liquidatoren gelten sollen.
Angemeldet wird nun konkret: D. Liquidator vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger L. ist. Sind mehrere L. bestellt, so vertritt er die Gesellschaft gemeinsam mit den übrigen Liquidatoren.
und allgemein: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so vertreten sie gemeinsam.
Vorgelegt wird ein Beschluss, wonach:
"Liquidator wird der alleinige GF. Er vertritt allein, solange er der einzige L. ist, und ist von den Beschr. des § 181 BGB befreit".
In der Satzung ist wie erwähnt keine ausdrückliche Geltung der dortigen Vertretungsregelung auch für Liquidatoren enthalten, doch ist die (übliche) Ermächtigung zur Erteilung von Einzelvertretungsbefugnis sowie zur Befreiung von d. Beschr. des § 181 BGB enthalten.
Was würdet ihr hier machen?