Absinken der Betreuungen unter 10

  • Hey Leute!

    Ein Betreuer hat mich angehauen und gefragt, wie es ausschaut wenn die Betreuungen unter 10 rutschen.. Dauerhaft und gewollt!

    Folgendes: Berufsbetreuer ist in einem anerkannten Verein tätig. Betreuer wird jetzt innerhalb des Vereins an eine Stelle umgesetzt, die nicht mehr so direkt mit Betreuten zu tun hat. Jedoch sollen ca. 3 - 5 Betreuungen behalten werden (die Leute wollen und akzeptieren halt keinen anderen Betreuer). Können die restlichen Betreuungen berufsmäßig weitergeführt werden??

    LG

  • Ich denke, hier kann weiterhin von einer Berufsmäßigkeit ausgegangen werden, weil die 10 oder mehr Betreuungen ja nur den Regelfall darstellen.
    Hier ist der Vereinsbetreuer ja weiterhin im Bereich des Betreuungsvereins tätig, oder (z. B. Beratung ehrenamtlicher Betreuer etc.)?

  • Ich denke, hier kann weiterhin von einer Berufsmäßigkeit ausgegangen werden, weil die 10 oder mehr Betreuungen ja nur den Regelfall darstellen. Hier ist der Vereinsbetreuer ja weiterhin im Bereich des Betreuungsvereins tätig, oder (z. B. Beratung ehrenamtlicher Betreuer etc.)?

    ... "nur Regelfall" JA!

    Aber ich habe meine Zweifel was die Betratung ehrenamtlicher Betreuer mit dem Status als Berufsbetreuer zu tun haben soll...

    Ich würde zumindest prüfen welchen Stundenumfang die Betreuungen haben... oder anders gesagt: bei 6 -10 Stunden im Monat würde ich ich ein Problem sehen

  • Zitat

    Ich würde zumindest prüfen welchen Stundenumfang die Betreuungen haben... oder anders gesagt: bei 6 -10 Stunden im Monat würde ich ich ein Problem sehen

    Naja, jede Betreuung hat ja nicht jeden Monat den gleichen Umfang. Es könnte von denen die übrig sind durchaus viele Monate am Stück geben in denen eher wenig anfällt. Die Verfahren laufen schon länger und alle sind 'eingespielt'. Im Moment bezweifle ich eher das 10 Stunden im Monat überschritten werden. Vom Gefühl her geht's in die Region, aber müsste ich mal genauer anfragen. Hab ja kaum Einblick in die tatsächliche Arbeitszeit.

    Zitat

    Hat der Betreuungsverein weniger als 10 Betreuungen?

    Der Verein hat deutlich mehr als 10 Betreuungsverfahren.

  • Ist der Herr als Berufsbetreuer oder als (hauptberuflicher) Vereinsbetreuer bestellt?

    Gemäß § 7 Abs.1 SatzVBVG git im 2. Fall die Stundengrenze nicht => hätte sich das Problem erledigt.

  • Zitat

    Ist der Herr als Berufsbetreuer oder als (hauptberuflicher) Vereinsbetreuer bestellt?

    Oh das kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen. Unsere Richter neigen dazu Vereinsbetreuer wie jeden anderen Berufsbetreuer zu bestellen. Müsste das in den jeweiligen Verfahren mal abchecken, aber bis ich die Akten auf den Tisch bekomme wird noch etwas Zeit ins Land gehen.

  • Zitat

    Ist der Herr als Berufsbetreuer oder als (hauptberuflicher) Vereinsbetreuer bestellt?

    Oh das kann ich aus dem Stehgreif nicht sagen. Unsere Richter neigen dazu Vereinsbetreuer wie jeden anderen Berufsbetreuer zu bestellen. Müsste das in den jeweiligen Verfahren mal abchecken, aber bis ich die Akten auf den Tisch bekomme wird noch etwas Zeit ins Land gehen.

    Wer stellt den Vergütungsantrag? Der Betreuer persönlich oder der Verein?
    Liegt eine Zustimmung des Vereins zur Bestellung vor?

    Daran erkennst du den Unterschied.


  • Wer stellt den Vergütungsantrag? Der Betreuer persönlich oder der Verein?


    Du nennst das noch Verein ?:pff:
    Die forumSTAR-Geschädigten aller Länder kennen einen Verein nur als "Vergütungsempfänger"

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