Genehmigung durch Stadt zu einem Kaufvertrag

  • Folgendes Problem: Es ist ein Kaufvertrag mit einer Stadt beurkundet worden. Der Verkäufer trat zugleich als Vertreter für die Stadt (Käufer) auf.

    Die Stadt hat den Vertrag nun genehmigt durch einen von der Stadt Bevollmächtigten. Die Genehmigung ist nicht vor einem Notar erklärt, sondern "lediglich" mit Siegel der Stadt versehen. Die Vollmacht der Stadt liegt ebenfalls vor.

    Die Ausnahmeregelung in § 29 III GBO bezieht sich doch nur auf Erklärungen oder Ersuchen einer Behörde, auf Grund deren eine Eintragung vorgenommen werden soll. Damit sind doch Kaufverträge nicht gemeint, oder?

    Das ganze betrifft einen in Niedersachsen beurkundeten Vorgang. .... Vielleicht ist diese Information noch wichtig?! :oops:

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