[FONT="]Die Person dessen Haus versteigert worden ist, ist verstorben. Das Haus wurde am letzten Mittwoch versteigert und das Grundbuch war sauber, keine Belastungen mehr drauf. Der Sohn hat es geerbt und kümmert sich um nix. Es wurde noch nicht mal Grundsteuer bezahlt usw. Die Vollstreckungsbeamtin möchte nun verhindern, dass er die komplette Summe ausgezahlt bekommt (Überschuss) und hätte gern die Außenstände, die Forderungen gepfändet. Kann sie den Überzahlungsanspruch bei der Gerichtskasse pfänden? [/FONT]Wäre die Gerichtskasse überhaupt der richtige Adressat? Vollstreckung gegen öffentliche Stelle?
Vollstreckung öffentlicher Forderungen durch Vollstreckungsbeamtin der Kommune
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Sowohl das positive Vermögen (Haus, bzw. Anspruch auf Auszahlung der Übererlöses) als auch das negative Vermögen (Schulden des Erblassers) werden an den Sohn vererbt. Die Gemeinde kann also ohne Probleme den Anspruch pfänden. Es wird dabei im übrigen nicht gegen die Gerichtskasse vollstreckt, denn die bzw. das Land ist nur Drittschuldner.
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Der Überschuss muß beim Schuldner gepfändet werden - es handelt sich um ein drittschuldnerloses Recht
Hat Hiro unter Verweis auf Stöbers "Forderungspfändung" hier ausgeführt
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Herzlichen Dank !!!
Die Ausführungen waren wirklich wieder sehr gut !
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