Mir liegt ein Vermächtniserfüllungsvertrag zumVollzug vor.
Mit ihm wird ein eröffnetes notarielles Testament eingereicht, diesesenthält keine Erbeinsetzung (diesbezüglich wird im Testament auf einenbestehenden Erbvertrag verwiesen, dieser liegt mir aber nicht vor),sondern u.a. ein Grundstücksvermächtnis für A.
Außerdem ist Testamentsvollstreckung angeordnet mit der Aufgabe ein Vermächtnis imErbvertrag (?) und das im Testament ausgesprochene Vermächtnisan A zu erfüllen. Zum TV ist X ernannt. X hat das Amt formgerechtangenommen und ist im Testament von §181 befreit.
In der Urkunde handelt X als TV und als Betreuer von A (Betreuerausweisliegt vor). In Erfüllung des Vermächtnisses überträgt X das Grundstück anA.
Das X als TV und Betreuer handelt denke ich ist unproblematisch. Muss mir derErbvertrag auch vorgelegt werden? Muss der Vermächtniserfüllungsvertragbetreuungsgerichtlich genehmigt werden? Muss ich wissen wer Erbe ist um diesen vom GB-Vollzug Nachricht zu schicken? Nachricht ansBetreuungsgericht?
Hat jemand Antworten auf meine Fragen!?