Die Akte(n) hier wurden bereits mehrfach raufgeholt, aber nie abgeschlossen. Wie bekommt man die Kuh vom Eis?
Ich versuche die Kurzfassung:
unser erster Erblasser starb 1961 als US-Bürger in den USA. Es lagen einige Unterlagen vor, die Vorgänger haben bzgl. des Grundbesitzes auf deutsches Erbrecht abgestellt und als Erben Frau und Kinder festgestellt.
Der EL war in Erbengemeinschaft Grundstückseigentümer und steht im Grundbuch.
Frau und Kinder hatten der Miteigentümerin Vollmacht gegeben hier alles zur Abwicklung des Nachlasses zu regeln.
Dies wurde bislang auch -aufgrund der Formulierung- als Erbschaftsannahme angesehen.
Die Erben stünden also fest, es liegen Urkunden vor. Natürlich aber keine eV, die auch keiner abgeben wollte: hierher will keiner und Botschaften etc. beurkunden bei Nicht-Deutschen im Regelfall auch nicht.
Während des ersten Anlaufes starb die Witwe, später dann zumindest der eine Sohn (der selber verheiratet war und Kinder hatte).
Das Verfahren wird also regelmäßig seit 1996 immer wieder mal rausgezogen und nach ein paar Wochen ergebnislos weggelegt. Für die 84jährige Miteigentümerin ist das natürlich kein Zustand.
Daher: Habt Ihr Lösungsansätze? Konkret möchte sie nun eine Nachlasspflegschaft beantragen, die bereits eingetragene Erbengemeinschaft mit unserem Erblasser auseinandersetzen und das Geld hinterlegen.
Das klingt zwar gut, sollte aber nicht möglich sein, schließlich sind die Erben nicht unbekannt (aber auch nicht mit Erbschein festgestellt).
Ein Abwesenheitspfleger schlägt wohl auch fehl. Teilungsversteigerung setzt laut Kommentierung "grundsätzlich die Voreintragung" voraus.