Hallo,
meine erste Pfändung einer Bausparsumme. Unter Anspruch F hat der Gläubiger nichts weiteres eingetragen. Also nicht die Höhe der Summe oder die Nr. des Bausparvertrages.
Sind die unter Anspruch F einzutragenden Angaben zwingende Angaben die der Gläubiger machen muss? Der zu pfändende Anspruch muss ja genau bezeichnet sein. Ohne diese Angaben ist der Anspruch doch zu ungenau oder?
Ich konnte leider dazu nichts finden, was die Angaben betrifft die der Gläubiger in seinem Antrag mach muss.
Vielen Dank und schönnen Feierabend