Gläubiger ist gleichzeitig Drittschuldner

  • Hallo,
    ich habe hier einen PfÜB-Antrag einer Versicherung, die Kreditgeber war. Nun vollstrecken Sie und Drittschuldner sind sie selbst wegen Ansprüchen aus einer Lebensversicherung des Schuldners. Das dies möglich ist, ist wohl unstreitig. Was ich mich aber frage ist, ob trotzdem entsprechend die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen werden kann und ob die Zustellung an Schuldner und Drittschuldner erfolgen muss. Es handelt sich ja nicht um ein drittschuldnerloses Recht, wo es auf die Zustellung an den Schuldner ankommt und nur das Verbot an den Schuldner ergeht, über die Forderung nicht mehr zu verfügen. Es handelt sich doch trotzdem um eine normale Forderungspfändung, oder? Die Gläubigerin hat nämlich weder angekreuzt, wie die Zustellung erfolgen soll noch wie die Überweisung zu erfolgen hat.

  • Hallo,
    ich habe hier einen PfÜB-Antrag einer Versicherung, die Kreditgeber war. Nun vollstrecken Sie und Drittschuldner sind sie selbst wegen Ansprüchen aus einer Lebensversicherung des Schuldners. Das dies möglich ist, ist wohl unstreitig. Was ich mich aber frage ist, ob trotzdem entsprechend die gepfändete Forderung zur Einziehung überwiesen werden kann und ob die Zustellung an Schuldner und Drittschuldner erfolgen muss. Es handelt sich ja nicht um ein drittschuldnerloses Recht, wo es auf die Zustellung an den Schuldner ankommt und nur das Verbot an den Schuldner ergeht, über die Forderung nicht mehr zu verfügen. Es handelt sich doch trotzdem um eine normale Forderungspfändung, oder? Die Gläubigerin hat nämlich weder angekreuzt, wie die Zustellung erfolgen soll noch wie die Überweisung zu erfolgen hat.

    Also fehlende Kreuze auf Seite 1 und 9?
    Kann man doch mal nacherfragen.

  • Kurze Frage, auch wenn sie dumm klingt.Wenn Gläubiger und Drittschuldner personenidentisch sind, warum ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und keine Aufrechnung?

  • Kurze Frage, auch wenn sie dumm klingt.Wenn Gläubiger und Drittschuldner personenidentisch sind, warum ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und keine Aufrechnung?


    ...zumal zu vermuten ist, dass die LV beliehen wurde und als Kreditsicherheit dient.

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Ich gehe einfach davon aus, dass keine Aufrechnungslage gegeben ist und die LV gerade nicht als Sicherheit dient, sonst wäre der PfÜB nicht beantragt worden...

    Würde aber trotzdem mal beim Gläubiger nachfragen.

    Hatte vor kurzem einen PfÜB-Antrag, wo der Arbeitslohn gepfändet wurde.
    In den Vollstreckungsunterlagen lag ein Lohnabtretungsvertrag des Schuldners.

  • Ich gehe einfach davon aus, dass keine Aufrechnungslage gegeben ist und die LV gerade nicht als Sicherheit dient, sonst wäre der PfÜB nicht beantragt worden...

    Würde aber trotzdem mal beim Gläubiger nachfragen.

    Hatte vor kurzem einen PfÜB-Antrag, wo der Arbeitslohn gepfändet wurde.
    In den Vollstreckungsunterlagen lag ein Lohnabtretungsvertrag des Schuldners.

    Vielleicht war der Schuldner im ö.D. beschäftigt und die Unterschrift auf der Abtretung nicht beglaubigt und somit hätte die ö. Kasse nach § 411 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht. ;)

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