Hallo,
es wurde einem nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalt PKH bewilligt zu "den Bedingungen eines Rechtsanwalts mit Sitz am Prozessgericht". Der Mandant wohnt nur 5 km vom Kanzleisitz entfernt, Ort der Partei liegt jedoch im Gerichtsbezirk.
Können hier Fahrtkosten geltend gemacht werden? Ich habe sowas im Hinterkopf, dass zumindest bis zur Gerichtsbezirksgrenze Fahrtkosten angesetzt werden können, oder irre ich mich da?
Danke!