Zinsberechnung

  • Guten Tag,
    ich habe hier einen PFÜB bei dem die Zinsen falsch berechnet worden sein sollen.

    Im Tenor des Urteils heißt es zum Bsp. ....Zinsen iHv....seit dem 16.05.2009 bis zum 18.05.2009.

    Sind das dann 3 Zinstage oder 2 ? Im PfÜB wurden 2 Tage berechnet, die Zinsrechner gehen aber von 3 Tagen aus.

    Was ist richtig ?

    Vielen Dank

  • Für mich wären das auch 3 Zinstage...
    Mit welcher Begründung soll das denn falsch sein, und welcher Tag ist strittig: der erste oder der letzte?

  • Davon wäre ich jetzt auch von ausgegangen. Strittig ist da nichts. Das Urteil sagt das Zinsen vom 16.05.2009 bis zum 18.05.2009 zu zahlen sind. Die Frage ist nur, ob das dann zwei oder drei Zinstage sind, also angenommen es sind 50 Cent pro Tag zu zahlen, ob dann nach dem Tenor des Urteils 1€ oder 1,50€ zu zahlen sind.

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

  • Naja es gibt schon diverse Zinsberechnungmethoden, bei denen auch entweder der jeweils Erste oder Letzte Tag nicht mitgerechnet werden.
    Aber rein von dem Wortlaut der Titulierung würde ich schon von 3 Zinstagen ausgehen.

  • Siehe hierzu z.B. die Erläuterung unter


    http://basiszinssatz.info/aktuell/#3


    Von der Zahl der Zinstage strikt zu trennen ist die Frage, ob der Zinsbeginn richtig festgesetzt wurde. Dazu siehe bitte die Entscheidungsbesprechung von Toussaint in FD-ZVR 2013, 344008 (in Beck-Online, unter Verweis auf BGH NJW 1997, 3186 u.a.), der die Frage der sog. Zivilkomputation ausführlich darstellt. Viele Entscheidungen (auch von mir früher, vor Lektüre dieser Anmerkung) sind hier ein wenig nachlässig.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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