Guten Tag,
ich habe hier einen PFÜB bei dem die Zinsen falsch berechnet worden sein sollen.
Im Tenor des Urteils heißt es zum Bsp. ....Zinsen iHv....seit dem 16.05.2009 bis zum 18.05.2009.
Sind das dann 3 Zinstage oder 2 ? Im PfÜB wurden 2 Tage berechnet, die Zinsrechner gehen aber von 3 Tagen aus.
Was ist richtig ?
Vielen Dank