25.3. im WDR: Arme Erben; Nachlassgericht Köln

  • "Kunde" ist halt dem Trend geschuldet, auch in der Justiz von solchen zu sprechen, was natürlich verwischt, dass es hier um die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten geht.

    Bei der Polizei käme ja auch niemand auf die Idee, Bürger als "Kunden" und Streifenwagenbesatzungen als "mobile Kundenbetreuer" zu bezeichnen. :wechlach:

  • "Das Oberlandesgericht Köln. Hier residiert das Nachlassgericht."

    Aha...

    Das stimmt im Falle von Köln sogar. Es gibt hier das OLG/AG und das LG/AG. Das AG Köln ist auf 2 Gebäude verteilt und das Nachlassgericht befindet sich im OLG-Gebäude.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)

  • "Das Oberlandesgericht Köln. Hier residiert das Nachlassgericht."

    Aha...

    Das stimmt im Falle von Köln sogar. Es gibt hier das OLG/AG und das LG/AG. Das AG Köln ist auf 2 Gebäude verteilt und das Nachlassgericht befindet sich im OLG-Gebäude.


    Das weiß ich. Dem Wortlaut nach ist das Nachlassgericht aber Teil des OLG.

  • Eigentlich ist das Video schwach. Es werden nur Ansichten von Laien in den Raum gestellt, aber nichts wird berichtigt oder erklärt. Der eine Erbe hat "sicherheitshalber" ausgeschlagen, ist aber der Meinung, dass er mit dem richtigen Rechtsbeistand noch etwas bekommen kann. Fairerweise hätte man ihm sagen sollen, dass er die Erbschaft im Zweifel annehmen muss. Eine etwaige Anfechtung klappt bei dem nie, weil er keine Vorstellungen über den Nachlass hatte.

    Und dann wird die ganze Familie bei der Erbausschlagung gezeigt. Im Zimmer der Rechtspflegerin liegen Akten direkt vor der Nase der Anwesenden. Die brauchen nur nach unten zu schauen, um die Aktendeckel zu lesen. Ob da wohl vertrauliche Informationen drauf stehen?

  • ...
    Und dann wird die ganze Familie bei der Erbausschlagung gezeigt. Im Zimmer der Rechtspflegerin liegen Akten direkt vor der Nase der Anwesenden. Die brauchen nur nach unten zu schauen, um die Aktendeckel zu lesen. Ob da wohl vertrauliche Informationen drauf stehen?

    Aus diesem Grund drehe ich die oberste Akte des jeweiligen Stapels immer um, wenn ich Publikum habe und ich hasse es auch, wenn die Leute gleich in mein Büro stürmen und nicht erst warten, bis sie aufgefordert werden.

  • ....Und dann wird die ganze Familie bei der Erbausschlagung gezeigt. Im Zimmer der Rechtspflegerin liegen Akten direkt vor der Nase der Anwesenden. Die brauchen nur nach unten zu schauen, um die Aktendeckel zu lesen. Ob da wohl vertrauliche Informationen drauf stehen?


    Das halte ich nicht für realitätsfern. Es ist schwierig, alle Aktenstapel zu verstecken, bevor Bürger das Zimmer betreten.

  • Ob da wohl vertrauliche Informationen drauf stehen?

    Ich weiß nicht, was bei Euch aufm Aktendeckel steht, bei uns jedenfalls nur der Name des Erblassers, Geburts- und Sterbedatum.

    Interessanter wird's in anderen Verfahren wie Betreuungs- oder Familiensachen. Die sollte man nicht Deckel-oben liegen lassen.

  • Der eine Erbe hat "sicherheitshalber" ausgeschlagen, ist aber der Meinung, dass er mit dem richtigen Rechtsbeistand noch etwas bekommen kann. Fairerweise hätte man ihm sagen sollen, dass er die Erbschaft im Zweifel annehmen muss. Eine etwaige Anfechtung klappt bei dem nie, weil er keine Vorstellungen über den Nachlass hatte.

    Ist es zutreffend, annehmen muss um irgendwelche Informationen über den Nachlass zu bekommen?

  • Der eine Erbe hat "sicherheitshalber" ausgeschlagen, ist aber der Meinung, dass er mit dem richtigen Rechtsbeistand noch etwas bekommen kann. Fairerweise hätte man ihm sagen sollen, dass er die Erbschaft im Zweifel annehmen muss. Eine etwaige Anfechtung klappt bei dem nie, weil er keine Vorstellungen über den Nachlass hatte.

    Ist es zutreffend, annehmen muss um irgendwelche Informationen über den Nachlass zu bekommen?


    Ist das eine ernstgemeinte Frage?

  • Der eine Erbe hat "sicherheitshalber" ausgeschlagen, ist aber der Meinung, dass er mit dem richtigen Rechtsbeistand noch etwas bekommen kann. Fairerweise hätte man ihm sagen sollen, dass er die Erbschaft im Zweifel annehmen muss. Eine etwaige Anfechtung klappt bei dem nie, weil er keine Vorstellungen über den Nachlass hatte.

    Ist es zutreffend, annehmen muss um irgendwelche Informationen über den Nachlass zu bekommen?


    Ist das eine ernstgemeinte Frage?

    Wie dir aufgefallen sein sollte bin ich nicht Rechtspfleger und ich bin sicher auch nicht allwissend!

    Aber, lass gut sein, ich kann mir das bei Bedarf auch selbst raussuchen!

  • Der eine Erbe hat "sicherheitshalber" ausgeschlagen, ist aber der Meinung, dass er mit dem richtigen Rechtsbeistand noch etwas bekommen kann. Fairerweise hätte man ihm sagen sollen, dass er die Erbschaft im Zweifel annehmen muss. Eine etwaige Anfechtung klappt bei dem nie, weil er keine Vorstellungen über den Nachlass hatte.

    Ist es zutreffend, annehmen muss um irgendwelche Informationen über den Nachlass zu bekommen?


    Ist das eine ernstgemeinte Frage?

    Wie dir aufgefallen sein sollte bin ich nicht Rechtspfleger und ich bin sicher auch nicht allwissend!

    Aber, lass gut sein, ich kann mir das bei Bedarf auch selbst raussuchen!


    Mit Verlaub: man muss nicht Rechtspfleger sein um das zu erkennen. Möchtest du, dass deine Bank einem Dritten sagt, wieviel Geld du auf deinem Konto hast?

  • Wieder eines von den Filmchen, die dem Publikum suggerieren, dass man (unbeschränkt) für die Schulden des Erblassers haftet, wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen ausschlägt.

    Aber was soll's, von der hektischen Ausschlagerei lebt dann der Nachlasspfleger. :strecker

  • Dennoch: im Gegensatz zu bisherigen anderen Beiträgen, ganz gut recherchiert. Ich habe mich nicht nach jedem 2. Satz aufgeregt :wechlach:

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