Hallo Ihr Lieben,
ich steh grad völlig auf dem Schlauch.
Ich habe einen marokkanischen Erblasser. Nach marokanischen Erbrecht gilt marokanisches Recht.
Soweit so gut. Nun hab ich von einem Gläubiger den Antrag auf Fristsetzung zur Inventarerrichtung nach § 1994 BGB bekommen.
Geht das überhaupt? Find grad leider gar nix dazu.
Vielen Dank schonmal im voraus!