Mietkaution vom Dritten gestellt

  • Schuldner (S) hat nach Eröffnung seines Insolvenzverfahrens einen Mietvertrag geschlossen und eine Kaution von 1.000 EUR auf einem Sparbuch hinterlegt. Das Geld dafür stammte jedoch von seiner Tante, die es ihm zur Verfügung gestellt hat.

    Nun zieht S schon wieder um, und die Kaution wird frei. Wer bekommt sie?

    a) die Tante, die sie Mittel zur Verfügung gestellt hat?
    b) der IV, da im Mietvertrag die Tante nirgends erwähnt wird und dort steht, dass 'der Mieter' eine Kaution zu stellen hat
    c) ...

    :confused::confused::confused:

  • Schuldner (S) hat nach Eröffnung seines Insolvenzverfahrens einen Mietvertrag geschlossen und eine Kaution von 1.000 EUR auf einem Sparbuch hinterlegt. Das Geld dafür stammte jedoch von seiner Tante, die es ihm zur Verfügung gestellt hat. Nun zieht S schon wieder um, und die Kaution wird frei. Wer bekommt sie? a) die Tante, die sie Mittel zur Verfügung gestellt hat? b) der IV, da im Mietvertrag die Tante nirgends erwähnt wird und dort steht, dass 'der Mieter' eine Kaution zu stellen hat c) ... :confused::confused::confused:

    Ohne Sicherheit für die Tante ist es ein Konto des Schuldners und ihm zuzurechnen.

  • Hier bin ich auch der Meinung, dass - wenn die Tante nicht die Sicherheit ausdrücklich in eigenem Namen für Forderungen des Sicherungsnehmers (= Vermieter) gegen einen Dritten (= Neffen = Insolvenzschuldner) gestellt hat - sie nunmehr Insolvenzgläubigerin ihres Neffen ist, und zwwar ohne irgendwelche Aussonderungs- oder Absonderungsrechte.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • nun, hat der Schuldner die Kaution aus dem Darlehen der Tante erbracht, ist das Teil Masse. Sollte die Tante die Sicherheit geleistet haben, dann lautet das Sparbuch auf deren Namen. So einfach kann Jura sein :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • c) der Schuldner, weil nach der neuen Rechtsprechung nach der Vermietererklärung die Kaution nicht mehr dem IV zusteht?

  • c) der Schuldner, weil nach der neuen Rechtsprechung nach der Vermietererklärung die Kaution nicht mehr dem IV zusteht?

    Das Mietverhältnis wurde doch laut TE nach IE abgeschlossen? Dann dürfte eigentlich keine Erklärung gem. § 109 InsO vorliegen.

    Stimmt, 109er-Erklärung gibt es nicht, da der Mietvertrag nach InsE geschlossen wurde.

    Was für eine Rechtsprechung ist das denn, von der Reifenpfanne da spricht?

  • auch wenn die Rspr. zur "Freigabe des Mietverhältnisses" nicht unmittelbar einschlägig ist, halte ich hier http://lexetius.com/2014,1809
    insbes. die Rdz. am Ende entgegen !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!