Fall:
Sohn erfährt über tausend Ecken (aber nicht durch das Nachlassgericht oder eine andere Behörde), dass sein Vater verstorben ist und möchte aus persönlichen Gründen die Erbschaft ausschlagen.
Bekannt sind ihm nur der Name, Geburtstag und Sterbetag des Erblassers und ein (definitiv veralteter) ehemaliger Wohnort des Erblassers. Auch ist bekannt, dass der Erblasser zuletzt nicht im Bezirk des Wohnsitzgerichts des Sohnes wohnhaft war.
Muss der Sohn vor der Ausschlagung den letzten Wohnsitz ermitteln oder macht dies das Wohnsitzgericht und leitet die Ausschlagung nach Ermittlung an das Nachlassgericht weiter?
Meines Erachtens kann man den Sohn nicht zu einer weiteren Ermittlung oder Vorlage einer Sterbeurkunde zwingen, sondern muss als Wohnsitzgericht die Erklärung aufnehmen, oder?
Denn wenn der Sohn nicht zum Gericht, sondern zum Notar geht, könnte der Notar auch ohne Probleme die vom ihm erfolgte Beglaubigung beim Wohnsitzgericht einreichen, oder?