Ich habe gegen Eheleute, die als Gesamtschuldner für eine Forderung haften, zwei Vollstreckungsbescheide (einen auf die Frau, einen auf den Mann) vorliegen und soll den Erlass eines PfÜB in Bankguthaben beantragen. Die Eheleute haben verschiedene Girokonten (wohl auch bei verschiedenen Banken; wird gerade noch ermittelt).
Ist es möglich/erforderlich die Anträge hinsichtlich der Gerichtsgebühren zusammenzufassen in einen Antrag um einen PfÜB zu erhalten, der bloß an verschiedene Drittschuldner geht? Oder sind es zwingend zwei Anträge = 2x Gerichtsgebühren?