Gewerbeamtsmitteilungen

  • Mich würde interessieren, ob es an anderen Registergerichten auch so in etwa abläuft:

    Unsere Geschäftsstelle bekommt regelmäßig CDs vom Gewerbeamt und legt uns nach Auswertung z.B. Gewerbeabmeldungen vor. Ist erst relativ neu und spürbar im Pensum, weil das immer in Wellen kommt...

    Wenn ihr eine Gewerbeabmeldung bei einer GmbH auf dem Tisch habt, veranlasst ihr irgendwas? Mein Standpunkt wäre nein, weil eine GmbH grds. kein Gewerbe haben muss. Wenn die leute aus dem Register wollen, müssen Sie das (meiner Meinung nach) von sich aus hier anmelden, es gibt genug Möglichkeiten sich darüber zu informieren wie das abläuft.

    Oder seit ihr der Meinung, wir sind in der Hinweispflicht und sollten nachhaken, ob die Gesellschaft etwa aufgelöst wurde?

    Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren und würde gerne wissen, wie es anderswo gehandhabt wird :)

    Liebe Grüße

  • Wir fragen nach, damit die Gesellschaft nicht schichtweg vergessen wird, aber erzwingen kann man nichts. Wenn trotz Erinnerung keine Reaktion kommt, kann es sein, dass ich beim FinA wegen Vermögenslosigkeit anfrage. Wenn von dort kein eindeutiger Hinweis kommt, mache ich nichts weiter.

  • Wir kriegen die noch in Papier aber auch in Wellen. Manchmal scheint da wer plötzlich ein paar Jahre abgearbeitet zu haben. Bei einer GmbH schreibe ich kurz an und Frage was der Hintergrund ist und weise zusätzlich drauf hin, dass eine Auflösung anzumelden ist. Wenn dann nix kommt, kommt halt nix. Spätestens wenn die Jahresabschlüsse nicht mehr veröffentlicht werden, rühren die sich dann doch von selber schon noch.

  • Wir bekommen keine CDs.
    Abmeldungen gibt es nur nach Anfragen durch uns, Gläubigerhinweisen oder Mittelungen Bundesamt für Justiz.

    Wir schicken dann ein Standardschreiben aus und fragen nach, ob tatsächlich vollständig abgemeldet wurde oder nur anderer Gegenstand/anderes Gewerbe.

    Mangels Zwangsmöglichkeiten wird dann aber nach Erinnerung wieder weggelegt, da die GmbH eben kein Gewerbe haben muss.

    Irgendwann kommt schon der Antrag vom Finanzamt oder ne Anregung vom Bundesamt.

  • Wir kriegen die noch in Papier aber auch in Wellen. Manchmal scheint da wer plötzlich ein paar Jahre abgearbeitet zu haben. Bei einer GmbH schreibe ich kurz an und Frage was der Hintergrund ist und weise zusätzlich drauf hin, dass eine Auflösung anzumelden ist. Wenn dann nix kommt, kommt halt nix. Spätestens wenn die Jahresabschlüsse nicht mehr veröffentlicht werden, rühren die sich dann doch von selber schon noch.

    Machen wir auch so.
    Meistens kommt dann wirklich ein paar Wochen später die Anmeldung der Auflösung.

  • Guten Morgen,

    wie schon ausgeführt ist bei der GmbH nichts erzwingbar, deshalb werden die Gewerbeabmeldungen zu HRB bei uns gar nicht mehr vorgelgt. Man muss aber sagen dass das BMJ, als Wächter der Jahresabschlüsse, gute Arbeit leistet. Spätestens wenn die Gesellschaften Ihrer Offenlegungspflicht nicht mehr nachkommen, werden entweder die Geschäftsführer tätig und melden an bzw. das BMJ schreibt uns an und wir werden dann tätig. Es folgt meist die Prüfung des Amtslöschungsverfahrens.

    :cowboy:

  • Apropos Gewerbeamt:
    Weiss jemand, auf welcher Grundlage die Benachrichtigungen (auch von uns nach dort) laufen und welches Gewerbeamt prinzipiell zuständig ist (das des Sitzes oder das der inländischen GA?)???:gruebel:

  • Zuständiges Gewerbeamt ist in der Regel das, an dem der Hauptsitz des Gewerbes ist, was nicht unbedingt der Sitz der Gesellschaft sein muss; richtet sich aber generell nach Landesrecht (§ 155 GewO).

    Rechtsgrund für Nachrichten an das Registergericht dürfte § 14 Abs. 8 Nr. 8 GewO sein.

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