Hallo,
ich hab einen Antrag auf Festsetzung der Kosten. Das erste Vollstreckungsverfahren (Räumung) fand in einem anderen Gerichtsbezirk statt. Das Verfahren (Antrag auf Erlass eines PfÜB) bei uns wurde zurückgewiesen, da die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht vorlagen.
Wer ist für die Kostenfestsetzung zuständig? Theoretisch, dass Gericht in dessen Bezirk die letzte Vollstreckungshandlung stattgefunden hat. Das ist m.E. das Gericht in dessen Bezirk die Räumung stattgefunden hat. Unser Verfahren hier, wurde zurückgewiesen hat also nicht stattgefunden.
Da ich so einen Fall noch nicht hatte und auf die schnelle nichts dazu finde, bin ich über Antworten und Hinweise auf Kommentarstellen dankbar.
LG