Guten Morgen zusammen,
ich habe hier ein Verfahren, wo ich nicht ganz sicher bin, ob ich das nun als Abtretung werten kann oder nicht.
RAin X ist in diversen InsO-Verfahren zur TH bestellt. Eines Tages schreibt RA Y (der mit ihr in einer Kanzlei ist), dass RAin X nicht mehr in seiner Kanzlei arbeitet. Er reicht noch eine Zustimmung von ihr ein, dass alle Verfahren von RAin X auf RA Y übertragen werden sollen.
Das Gericht bestellt jedoch einen unbeteiligten RA Z zum neuen TH. Was noch zu erwähnen ist. Die RAin X konnte zu all den Vorgängen nicht gehört werden, da sie verschwunden ist. Sie wurde auch vom hiesigen Meldeamt abgemeldet.
Später hat RA Y auf Grundlage der Zustimmung einen Vergütungsantrag für den Zeitraum ab Eröffnung bis zur Enthebung aus dem Amt der RAin X gestellt. Den Antrag hat er in seinen Namen gestellt und begehrte entsprechende Auszahlung an sich.
Die zuständigen Rechtspfleger (da es mehrere Verfahren sind) haben die Anträge als unzulässig verworfen. Zur Begründung wurde angeführt, dass die Zustimmung zur Übertragung auf RA Y keine Abtretung des Vergütungsanspruchs ist und auch keine Bevollmächtigung seitens der RAin X ist, den Anspruch in ihren Namen geltend zu machen.
Dies wurde auch vom LG so gehalten.
Nun kommt RA Y erneut und stellt einen Vergütungsantrag für den o.g. Zeitraum in seinen Namen. Er hat RAin X vor das Arbeitsgericht gezerrt und mit ihr einen Vergleich geschlossen in diesem heißt es: "RAin X stimmt dem Vergütungsantrag des RA Y vom (Datum des ersten Vergütungsantrags der verworfen wurde) in dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des ... Festsetzung und Zahlung der Vergütung i. H. v. EUR zu".
Würdet Ihr das als Abtretung bzw. Bevollmächtigung zur Antragstellung sehen? Ich habe irgendwie Bauchschmerzen, da sie eigentlich nur dem Antrag, der Festsetzung und der Zahlung zustimmt. Aber an wen genau ist nicht festgehalten. Andererseits, besagt der Antrag, dass die Zahlung an RA Y gehen soll.
Die RAin kann ich hierzu auch nicht befragen. Zwar wissen wir zwischenzeitlich in welcher Kanzlei sie "Unterschlupf" gefunden hat, aber mit dem Gericht will sie dennoch nicht kommunizieren.