Guten Morgen !!!
Ich habe folgendes Problem:
Klägerin hat PKH und eine Betreuerin. Das Verfahren endete 2013 mit einem Vergleich.
Habe mit Beschluss vom 20.05.2014 Ratenzahlung in Höhe von 15,00 € angeordnet, da sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben und es wurden Raten bis Januar 2015 gezahlt.
Am 06.10.2014 stellte die Betreuerin einen Überprüfungsantrag, da sich die Miete zum 01.11.2014 um 55,00 € erhöht hat.
Ich forderte am 02.01.15 die Vorlage aller Belege zu den Ein- und Ausgaben von der Betreuerin an.
Erst am 23.02.2015 erhielt ich die geforderten Unterlagen. Ich habe am selben Tag mit Beschluss die Ratenzahlung ab 01.022015 aufgehoben.
Jetzt der Hammer, die Betreuerin legt sofortige Beschwerde ein und fordert die Aufhebung der Ratenzahlung zum 01.11.14 und die Rückzahlung der 3 Raten von Nov., Dez. und Jan.
Bei Nichtabhilfe Vorlage an Richter oder LG und bei Abhilfe Rückzahlung der Raten???