Jetzt hat mich ein Gläubiger verwirrt: wie ist das nochmal mit dem Wohnsitz bei Soldaten?
Beantragt ist ein PfÜB in A
Im PfÜB-Formular ist ein Wohnort in B angegeben - in einem Anschreiben der Vermerk das Schuldner in A stationiert ist und deshalb A zuständig ist...
Wie ist das jetzt nochmal wenn der Soldat einerseits einen Wohnsitz am Standort A hat (§ 9 BGB) und ggfls. eine Wohnung/Meldeanschrift an einem weiteren Ort B - welche ist Vorrangig?