Schönen guten Morgen,
ich fordere über §§ 1915, 1840 BGB auch beim Jugendamt als Ergänzungspfleger mit dem
Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung jährliche Berichte ein.
Nun regt sich Seitens einer Sachbearbeiterin des Jugendamts Unmut. Sie findet
die Berichte komplett überflüssig und fast als "Schikane", da das Familiengericht bzw.
der Rechtspfleger bei mitgeteilten Problemen (Überarbeitung der Sachbearbeiter, auch durch
die Berichte, Probleme mit den Kindern) sowieso nichts regeln könne bzw. Maßnahmen ergreifen
würde.
Welche Erfahrungen habt ihr, wenn lediglich ein Teilbereich wie das Aufenthaltsbestimmungrecht
übertragen wurde?
Fordert ihr in größeren Abständen Berichte ein oder weist ihr evtl. nur darauf hin, dass bei
einer Änderung des Aufenthalts dies mitzuteilen ist?
Vielen Dank.