Mdt. beauftragt uns mit Fam. Sache, Verfahrenskostenhilfe wird bewilligt (zu den Bedingungen eines RA im Gerichtsbezirk), liegen nicht im Gerichtsbezirk. Einfache Entfernung 400km
Hier können dann nur die Fahrtkosten geltend gem. werden bis zur weitesten Gerichtsbezirksgrenze oder kann man auch einen Terminsvertreter beiordnen lassen?