Fahrtkosten bei VKH

  • Mdt. beauftragt uns mit Fam. Sache, Verfahrenskostenhilfe wird bewilligt (zu den Bedingungen eines RA im Gerichtsbezirk), liegen nicht im Gerichtsbezirk. Einfache Entfernung 400km

    Hier können dann nur die Fahrtkosten geltend gem. werden bis zur weitesten Gerichtsbezirksgrenze oder kann man auch einen Terminsvertreter beiordnen lassen?

  • Fahrtkosten bis zum am weitesten vom Gericht entfernten Ort im Bezirk, wo theoretisch ein Anwalt niedergelassen sein könnte. Oder die Beiordnung ändern lassen, wenn das Gericht mitmacht, wobei das schon hätte beim Ursprungsantrag berücksichtigt werden sollen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Habe hierzu auch eine Frage und wollte diesbzgl nichts neues aufmachen. :) wie verhält es sich wenn man feststellt , dass bei Abrechnung der pkh einmal Fahrtkosten zum Termin vergessen wurde aber die Gebühr schon auf das KanzleiKonto überwiesen wurde? Kann man nachträglich dies noch berichtigen?

    Des weiteren habe ich bei Durchsicht einer anderen Akte festgestellt, dass einmal beim Kfa unsere Geschäftsgebühr nicht mit aufgenommen wurde. Der kfb ist aber bereits erlassen, kann man das nachträglich noch hinzusetzen oder muss man einen neuen Kfa stellen? Der kfb wurde mit quotenteilung erlassen .
    Vielen Dank

  • Das zweite gleich zuerst ;): Die GG hat in einem KFA grundsätzlich nix verloren. Es war also richtig, diese nicht in den KFA aufzunehmen.

    Wenn im VKHV-Antrag berechtigte Kosten vergessen worden sind, kann man einen ergänzenden Antrag stellen, um - wie hier - die fehlenden Reisekosten nachträglich zu erhalten.

  • Danke :daumenrau meine Chefin kam und meinte das mit der FG sei falsch (also vergessen) da kam ich jetzt durcheinander .
    Sprich wenn ich später die Abrechnung mache ggn. der rs dann eben die GG und eben das was der kfb sagt?

    Ok, Dh einfach noch mal das pkh Abrechnung Formular ausfüllen oder besser ne berichtigt Kostenrechnung machen, sprich VG, TG, 2xfahrtkosten, 2xAbwesenheit, Auslagen,MwSt abzgl bereits gezahlter pkh Gebühren. :)


  • Ok, Dh einfach noch mal das pkh Abrechnung Formular ausfüllen oder besser ne berichtigt Kostenrechnung machen, sprich VG, TG, 2xfahrtkosten, 2xAbwesenheit, Auslagen,MwSt abzgl bereits gezahlter pkh Gebühren. :)

    Genau so.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Deine Chefin der Meinung ist, die GG gehört in den KFA? :eek::gruebel:

  • Hehe ja sie kam zu mir und meinte ich hätte das vergesden, und somit mehr, auf den ProzessKostenrechnung schiel, ihr zustehen würde...da wir schon keine Fahrtkosten (zu weit)festsetzen lassen konnten...
    Hatte die Akte gerade wg dem kfb bei sich.

    Also dh mein Kfa, vg tg etc so ok und hätte ich die GG mit aufgenommen und dann weiter gemacht , hätte es vom Gericht einen Rüffel gegeben?

    Danke

  • Die GG hat - wie gesagt - nie in einem KFA zu erscheinen, da es sich insoweit nicht um Kosten des gerichtlichen Verfahrens handelt. Die GG bezieht sich auf VORgerichtliche Kosten, die nicht festsetzungsfähig sind.
    Nur anrechnen müsst ihr, wenn die GG entweder gezahlt (selten) oder in der Entscheidung des Gerichts tituliert worden ist.
    Das Gericht hätte also in jedem Fall gerüffelt, dass die GG im KFA nix zu suchen hat.

  • Super, dann weiß ich insoweit Bescheid und bespreche das morgen gleich. :)
    das muss ich nachsehen , ob die GG in der Entscheidung steht. Aber danke!:2danke

  • Habe hierzu auch eine Frage und wollte diesbzgl nichts neues aufmachen. :) wie verhält es sich wenn man feststellt , dass bei Abrechnung der pkh einmal Fahrtkosten zum Termin vergessen wurde aber die Gebühr schon auf das KanzleiKonto überwiesen wurde? Kann man nachträglich dies noch berichtigen?

    Wurde doch schon im Nachbarforum geklärt. :gruebel:

    Was ist denn aus der RSV geworden?

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