Zustellung Rechtsnachfolgeklausel

  • Wird die Zustellung der Rechtsnachfolgeklausel bereits von der Zwangsvollstreckung erfasst oder gehört sie noch zum Erkenntnisverfahren? Wer hat hierfür ggf. PKH zu bewilligen? Das Familiengericht ( Erkenntnisverfahren ) oder das Vollstreckungsgericht?

  • Das Klauselverfahren ist Teil des Erkenntnisverfahrens und damit keine Zwangsvollstreckung. Gründe, warum das bei einer Rechtsnachfolgeklausel anders sein sollte sind mir nicht ersichtlich. Klauselerteilung dürfte auch von der einmal bewilligten PKH umfasst sein, sonst Bewilligung durch das Familiengericht.

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