Diplomarbeitsthema und Strafvollstreckung

  • Hallo!

    Ich möchte mich mit dem weiten Thema der Strafvollstreckung beschäftigen. Dabei sollte die Behandlung interessanter Themenbereiche im Hinblick auf die Bundeswehr und deren Einsätze im Rahmen der Terrorismusbekämpfung erfolgen. Hier bin ich für Inspiration und gegebenenfalls für Hinweise auf Ansprechpartner offen.

    Die Themenauswahl kann auch in das materielle Strafrecht greifen, einen Bezug zur Strafvollstreckung wäre günstig.

    Ich bin euch für eine Reaktion dankbar.

    Gruß

  • Interessantes Thema. :daumenrau

    Ich habe aber noch nicht genau verstanden, was untersucht werden soll.

    Die örtliche Zuständigkeit für Straftaten im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist mittlerweile geregelt (§ 11a StPO).

    Wenn Du die Fragestellung auf Einsätze deutscher Sicherheitskräfte (über die Bundeswehr hinaus) ausweitest, wäre z.B. hieran zu denken: http://de.wikipedia.org/wiki/Hansa_Stavanger. Ebenso auch Piraterieprozesse vor deutschen Gerichten: es gab ein Verfahren in Hamburg und, meine ich, ein weiteres in Osnabrück.

  • Schon mal danke für die Bemerkungen und Infos.

    Tatsächlich sehe ich mich hier einem noch wenig bearbeiteten Thema gegenüber.

    Meine möglichen Richtungen sind:

    1.) System der Strafverfolgung und ggf. Vollstreckung bei Soldaten im Auslandseinsatz (z.B. nach Feuergefechten mit Todesfolge) -> wohl eher deskriptiv... Vielleicht im Vergleich mit USA im Sinne von Verbesserungspotental oder ähnliches.

    2.) Piraterie und Bundeswehr (also genau die Prozesse die deswegen in Deutschland laufen) -> aber vielleicht zu tief im materiellen Recht?!

    3.) übergesetzlicher Notstand bei Flugzeugentführungen und "Schießbefehl" an die Luftwaffe / Luftverteidigung

    4.) Strafbarkeit deutscher Staatsbürger bei Kampf in fremden Armeen (ISIS, Donbass...)

    Ich kann mir aber auch andere Sachen vorstellen, die in diese Richtung laufen.

    Bin weiterhin aufgeschlossen für Ideen und Anregungen.

    Gruß

  • Nur mal Frage eine Frage zum Verständnis: Du bist "fertiger" Rechtspfleger und schreibst jetzt noch eine Diplomarbeit? Ich wusste gar nicht, dass so etwas geht. Wir mussten unsere Diplomarbeiten noch vor dem Examen abgeben.

  • Nach meiner Ansicht betreffen sämtliche benannte Themen zu sehr das materielle Strafrecht. Ich würde eher "Die Strafvollstreckung von Straftaten nach dem WStrG" behandeln und dann die Unterschiede zwischen der Vollstreckung von solchen Straftaten und denen gegen Angehörige der Streitkräfte beleuchten. Würde das aber mal mit dem Dozenten besprechen, da hier die Gefahr besteht, dass es keine hinreichende Literatur Basis gibt und man sich bei einer "freien Arbeit" leicht verrennt. Habe in meiner Diplomarbeit auch ein Thema gewählt, welches in der Literatur und Rechtsprechung kaum kontrovers behandelt wurde und es mehr als einmal verflucht.

  • Nur mal Frage eine Frage zum Verständnis: Du bist "fertiger" Rechtspfleger und schreibst jetzt noch eine Diplomarbeit? Ich wusste gar nicht, dass so etwas geht. Wir mussten unsere Diplomarbeiten noch vor dem Examen abgeben.


    So unterschiedlich sind die Regelungen der verschiedenen Bundesländer, man staunt immer wieder.
    :cool:
    Es gibt oder zumindest gab auch Bundesländer, in denen es überhaupt keiner Diplomarbeit bedurfte, um den Titel zu erhalten.


    Die benannten Themen halte ich für ein schwierig bzw. möglicherweise nicht passend, da zu tief in das materielle Strafrecht hineinreichend.

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