• @ Thomas

    :zustimm:

    "Die Technik, die den Menschen bei der Bewältigung der derz. bestehenden Arbeit helfen soll, führt (beim Anwender) zur geistigen Abflachung + die Individualität geht verloren."


    Genau diese Erkenntnis verbirgt sich hinter Forum Star.


    Vermutlich wird es deshalb auch nie Denkerkennungsprogramme anstelle von Spracherkenntnisprogrammen geben.
    VG Enno


  • Ich hätte ja eher gesagt "... wird von Forum Star umgesetzt". :D
    Wenn denn die Mustertexte wenigstens richtig gut wären, ließe sich die damit einhergehende Verflachung noch eindämmen, aber so ...
    Wenn man genügend Zeit hat, kann man zum Glück auf sie verzichten. Für die Eingangsinstanzen mit ihrem hohen Erledigungsdruck sehe ich aber genau im "genügend Zeit" wegen Pebbsy ein Problem.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Bin mal gespannt, ob es auch irgendwo Erhöhungen der Basiszahlen gibt.

    Dass die Zahlen für BerH nicht valide sein sollen, zweifle ich auch an. Ich bin an einem Erhebungsgericht. In Beratungshilfesachen gab es zwar keine Verfahrenskarte für das einzelne Verfahren, aber eine Geschäftskarte, auf der man gesammelt seine Minuten hierfür nach jedem BerH-Geschäft eintragen konnte. Weiß nicht, was daran nicht valide sein soll; es gibt eine ausreichend große Datenbasis, da es ausreichend BerH-Verfahren gibt. Ebenso dürften die eingetragenen Minutenzahlen statistisch valide sein.

    Wir hier haben als Erhebungsgericht große Sorgfalt in das Ausfüllen der Erhebungskarten gelegt. Wir haben die Aktenbearbeitung auch nicht als olympische Disziplin (höher, weiter, schneller) begrifffen, aber auch nicht getrödelt. Daher kann ich nicht nachvollziehen, wie manche Gerichte, namentlich die Insolvenzgerichte in M-V, auf absolut unrealistische Zahlen kommen. 6 Minuten reichen nicht einmal für das rein technische Bearbeiten eines vollständigen Beratungshilfeverfahrens in ForumStar von der Verfahrensanlage bis zum Archivvermerk.
    Wenn daher unter Verweis auf angeblich mangelnde Validität "meine" Zahlen unter den Tisch fallen, komme ich mir schon veräppelt vor.


    Mir kommt es bei der aktuellen Nacherhebung so vor, als ob Vorgaben bestehen, dass ein Ergebnis sich nur in einem bestimmten Rahmen bewegen kann, damit man nicht zu viele Leute einstellen müsste. Es dauert ja auch episch lange, bis das Gutachten auf dem Tisch liegt. Das deutet darauf hin, dass sich die Pebb§y-Auguren noch nicht einig sind, wo an welchen Basiszahlen man herumschrauben kann, damit im Mittel der status quo festgeschrieben werden kann.

    Naja. Bei Pebb§y - wie auch bei allen anderen Statstiken - ist immer Skepsis angebracht: Mit Zahlen kann man viel ausdrücken, mitunter sogar das Gegenteil und Papier ist geduldig. Für ein Festschreiben des status quo hätte es aber nicht der vielen Millionen € für pwc und der unzähligen Arbeitszeit für das Mitwirken an den Erhebungsdienststellen bedurft. Für dieses Geld hätte man echte Leute einstellen können.

    Anstatt dieser pseudowissenschaftlichen Erhebung wäre es von den Justizministerien ehrlicher gewesen zu sagen: Wir wissen, dass unsere Leute überlastet sind; wir haben aber ein so schlechtes Standing gegenüber der Finanz, dass wir trotzdem nicht mehr Geld für Neueinstellungen erhalten, sondern dass auf lange Sicht noch mehr Stellen abgegbaut werden.

  • Zu den InsO-Zahlen aus M-V habe ich heute gelesen, daß die Zeiten dort wie anderswo auch sein sollen. Die 6 resultiert angeblich nicht aus der Zeiterfassung der Mitarbeiter, vielmehr aus der (fehlerhaften?) Bezugsgröße Verfahrensbestand, die von der Justizverwaltung geliefert wurde.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Danke für die links.
    Ich habe schon über einen Bekannten vom BDR erfahren, was für ein fake die Erhebung im Betreuungsbereich ist. Das reicht mir. :mad:

  • Danke für die links. Ich habe schon über einen Bekannten vom BDR erfahren, was für ein fake die Erhebung im Betreuungsbereich ist. Das reicht mir. :mad:

    @ hawkind

    Kannst Du da noch ein paar mehr Infos geben ? Danke !

    Tut mir leid, aber ich muss mich hier etwas zurückhalten.

    Mir wurde erzählt, dass es Vorgaben gibt, wonach einige erhobene Zahlen am Ende wieder aus der Erhebung rausfliegen.

  • Danke für die links. Ich habe schon über einen Bekannten vom BDR erfahren, was für ein fake die Erhebung im Betreuungsbereich ist. Das reicht mir. :mad:

    @ hawkind

    Kannst Du da noch ein paar mehr Infos geben ? Danke !

    Tut mir leid, aber ich muss mich hier etwas zurückhalten.

    Mir wurde erzählt, dass es Vorgaben gibt, wonach einige erhobene Zahlen am Ende wieder aus der Erhebung rausfliegen.

    Kannte ich bisher nur bei der Wertung von Skispringern ....:teufel:

  • Zu den InsO-Zahlen aus M-V habe ich heute gelesen, daß die Zeiten dort wie anderswo auch sein sollen. Die 6 resultiert angeblich nicht aus der Zeiterfassung der Mitarbeiter, vielmehr aus der (fehlerhaften?) Bezugsgröße Verfahrensbestand, die von der Justizverwaltung geliefert wurde.

    Verstehe ich nicht, was soll der Verfahrensbestand mit der Zeiterfassung des Arbeitsaufwandes zu tun haben, das eine ist doch der variable Multiplikator der feststehenden Minuten? :confused:

    Egal.

  • Der Verfahrensbestand ist der Divisor. Teilt man die gezählten Minuten durch wenige Verfahren, ergibt sich ein hoher Aufwand für das einzelne Verfahren -> die Basiszahl ist groß. Teilt man die gleiche Zahl Minuten durch viele Verfahren, ergibt sich ein geringer Aufwand für das einzelne Verfahren -> die Basiszahl ist klein.

  • Ja, das wird dann ins Feld geführt, die softwaremäßige "Erleichterung",
    mit FS ... auch mal mutig sprengen ggf. hilfreich,
    pfüüpfüüpfüüpfüüüü...
    https://www.youtube.com/watch?v=5O7gaOLwxGY
    naja, ist wohl ein zus. aber anderes Problem, nichts für ungut.

  • Danke für die links. Ich habe schon über einen Bekannten vom BDR erfahren, was für ein fake die Erhebung im Betreuungsbereich ist. Das reicht mir. :mad:

    @ hawkind

    Kannst Du da noch ein paar mehr Infos geben ? Danke !

    Tut mir leid, aber ich muss mich hier etwas zurückhalten.

    Mir wurde erzählt, dass es Vorgaben gibt, wonach einige erhobene Zahlen am Ende wieder aus der Erhebung rausfliegen.


    Oha, das wäre ja ein starkes Stück ! Aber leider nur Mutmaßungen, oder ? Naja, wir werden sehen, bin sooo richtig gespannt....:D

  • zum Thema forum star:
    Ich komme mir bald vor als würde ich irgendwo Fliessbandarbeit verrichten.
    Es wird doch quasi versucht, ein Betreuungsverfahren dahingehend zu degradieren, dass es ähnlich einem automatisierten Mahnverfahren abgearbeitet werden kann. Ein individuelles Verfahren wird in eine Schablone gepresst.
    ... wenn ich schon "Mindeststandards" lesen muss, traurig. Düstere Zukunftsaussichten.
    Ich werde mich bald morgens von meiner Frau verabschieden mit den Worten. Tschüß Schatz, ich muss wieder in die Produktion.

  • Wie kommt man auf 15 Aktenvorlagen in einem IK-Verfahren?

    Die 6 Minuten finde auch/selbst ich etwas unrealistisch, 60 Minuten für ein IK-Verfahren sind es aber auch. 15-20 Minuten dürfte es eher treffen.

    - da fehlt bei deinem post ein "nicht" -

    "man" weiß ich nicht, war von mir ein mal ad-hoc gefühlter Wert.
    Es gibt sicher Verfahren, die weniger, aber auch tatsächlich mehr Umlauf haben.
    Da fällt es mir auf die Schnelle schwer, einen validen Durchschnitt zu ermitteln.

    Aber selbst im einfachsten Null-Verfahren finde ich 15-20 Minuten schon sportlich. Muss ich passen, bin ja aber nicht mehr der Jüngste.

    Bre, du zersägst uns hier noch die schon engste Statistik.
    Ich hoffe mal, ihr wart nicht Erhebungsgericht. :D


    Die 60 bzw. 55 Minuten sind übrigens pro Jahr. Macht also für ein "normales" IK-Verfahren 360 (alt) bzw. jetzt 330 Minuten.

    ---------------------------------------------
    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Wie, pro Jahr ? Ein IK-Verfahren macht doch aber in der Regel im eröffneten Verfahren mehr Arbeit als im sich anschließenden RSB-Verfahren.

    Fazit: Ich verstehe Pebbsy ohnehin nicht.

    Pardon :oops:


  • Fazit: Ich verstehe Pebbsy ohnehin nicht.

    Pardon :oops:

    Niemand versteht es; es dient ja auch nur - wie bereits erörtert - der pseudowissenschaftlichen Rechtfertigung der Mangelverwaltung. Das ist für mich nichts Neues.

    Das eigentlich ärgerliche an der Sache ist, daß für diese Farce ein hochbezahltes externes "Beratungsunternehmen" engagiert werden muß. Man sollte annehmen, daß im Ministerium genug Leute sitzen, die die Grundrechenarten beherrschen und einen Taschenrechner zur Verfügung haben.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Die 60 bzw. 55 Minuten sind übrigens pro Jahr. Macht also für ein "normales" IK-Verfahren 360 (alt) bzw. jetzt 330 Minuten.

    Was soll man 55-60 Minuten p.a. mit einem IK-Verfahren anstellen? :wechlach:

    Jahr 1: Tabellenblätter unterschreiben, Dateneingaben für Schlusstermin, in Altverfahren RSB-Ankündigung, Aufhebung.
    Jahr 6: Dateneingabe für die Anhörung nach § 300 InsO und die RSB-Erteilung.

    Es handelt sich um eine Tätigkeit, die man im Grunde auch auf den mittleren Dienst übertragen könnte.


  • Niemand versteht es; es dient ja auch nur - wie bereits erörtert - der pseudowissenschaftlichen Rechtfertigung der Mangelverwaltung. Das ist für mich nichts Neues.

    Das eigentlich ärgerliche an der Sache ist, daß für diese Farce ein hochbezahltes externes "Beratungsunternehmen" engagiert werden muß. Man sollte annehmen, daß im Ministerium genug Leute sitzen, die die Grundrechenarten beherrschen und einen Taschenrechner zur Verfügung haben.

    :daumenrau :daumenrau :daumenrau

  • Die 60 bzw. 55 Minuten sind übrigens pro Jahr. Macht also für ein "normales" IK-Verfahren 360 (alt) bzw. jetzt 330 Minuten.

    Was soll man 55-60 Minuten p.a. mit einem IK-Verfahren anstellen? :wechlach:

    Jahr 1: Tabellenblätter unterschreiben, Dateneingaben für Schlusstermin, in Altverfahren RSB-Ankündigung, Aufhebung.
    Jahr 6: Dateneingabe für die Anhörung nach § 300 InsO und die RSB-Erteilung.

    Es handelt sich um eine Tätigkeit, die man im Grunde auch auf den mittleren Dienst übertragen könnte.


    Du hast die Jahre 2 - 5 vergessen... da muss der hier jährlich eingehende Bericht geprüft werden...

    Aber im Grund gebe ich Dir was die angegebene Zeit angibt Recht. Wo an anderen Stellen viel zu wenig Zeit zugestanden wird, ist man an dieser Stelle m. E. großzügig.

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