• Wie kommt ihr denn bitte darauf, dass die Zahlen pro Jahr gelten sollen? Ist mir neu, dass wir jedes Jahr die Akten austragen und neue Zählkarten unterschreiben.

    Die Basiszahlen gelten für jeden Neueingang bis zur Beendigung des Geschäfts. Ich gehe davon aus, dass du mit den 55 Minuten das gesamte Verfahren bearbeiten können musst, die 55 Minuten müssen zur Abwicklung innerhalb der 5 Jahren reichen. Hochspannend finde ich, dass Insolvenzverfahren in Mecklenburg-Vorpommern in 6 Minuten erledigt werden müssen und zwar über die gesamte Laufzeit.

    So wie ich das sehe, wird die derzeit festgestellte Belastung deutlich sinken und der Personalabbau in den kommenden Jahren unglaubliche Ausmaße erreichen.

    Allein die Versteigerungsrechtspfleger werden sich freuen. Da wird aus einem 1,2 Pensum (wenn das so übernommen wird) von heute auf morgen ein 0,7 Pensum und man muss fast doppelt soviele Verfahren bearbeiten, um auf eine auslastende Belastung zu kommen. Ich lach mich tot. Ehrlich. Das ist unfassbar. Schon jetzt sind psychische Krankheiten bei Rechtspflegern ein Thema, wie soll das werden, wenn jeder von uns nochmal 1/3 oder 1/2 mehr machen MUSS? Zwv. Rechtspfleger müssen sogar das dreifache arbeiten um auf den heutigen Zustand zu kommen. Wenn ich da auf unser Gericht schaue mit einer Mangelquote von 1,3. Das ist absolut impossible.

    man sollte vorsichtshalber die Entlassungsbitte aus dem Dienst schon vorformulieren, um seine Gesundheit zu schützen. Da werden sich demnächst Leute totarbeiten und nein, das meine ich nicht ironisch. Auf die Zahlen für Betreuungssachen wurde gar nicht eingegangen, dem Vernehmen nach sollen die aber auch eine Katastrophe sein - oder wurde nachgearbeitet?

  • Nein, die Pebbsy-Zahlen sind immer auf das Jahr gerechnet, weil sie ins VErhältnis zur Jahresarbeitszeit gesetzt werden und sich dann das Pensum errechnet. Mit den Zählkarten hat das nix zu tun. Es wird einfach der Bestand zum Jahresende hochgemeldet. Insofern solltet Ihr zum Jahresende keine RSB mehr erteilen ;)

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Ach so, soweit ich mich erinnere sind die Zahlen Betreuung etwas hochgegangen. Genauso die Zahlen für Nachlass. Katastrophal sind die neuen Zahlen für Zwangsversteigerung. Wenn das alles so kommt (die Zahlen sind ja derzeit noch in Diskussion) und man macht nur Zwangsversteigerung, dann kann man sich in der Tat warm anziehen, das sackt richtig ab.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Die 60 bzw. 55 Minuten sind übrigens pro Jahr. Macht also für ein "normales" IK-Verfahren 360 (alt) bzw. jetzt 330 Minuten.

    Was soll man 55-60 Minuten p.a. mit einem IK-Verfahren anstellen? :wechlach:

    Jahr 1: Tabellenblätter unterschreiben, Dateneingaben für Schlusstermin, in Altverfahren RSB-Ankündigung, Aufhebung.
    Jahr 6: Dateneingabe für die Anhörung nach § 300 InsO und die RSB-Erteilung.

    Es handelt sich um eine Tätigkeit, die man im Grunde auch auf den mittleren Dienst übertragen könnte.

    Gut, dass hat natürlich letztlich nix mit Pebbsy zu tun. Im Grunde kann natürlich alles dem mittleren Dienst übertragen werden. Ist ja eher eine grundsätzliche Diskussion. In Litauen gibt es ja schon das Scheidungsurteil am Automaten. Da brauchen die Gesch.stellen nur "vorne" die Daten eingeben und hinten kommt das "Urteil" raus. Wenn man das so will? Im Inso-Forum hatte ich jetzt nicht so das Gefühl, dass das alles so Larifari ist. Aber kann mich da auch täuschen.

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  • Du hast die Jahre 2 - 5 vergessen... da muss der hier jährlich eingehende Bericht geprüft werden...

    Da gibt es natürlicih immer sehr viel zu berichten und zu prüfen.

    Im Inso-Forum hatte ich jetzt nicht so das Gefühl, dass das alles so Larifari ist. Aber kann mich da auch täuschen.

    Irgendwo kann immer ein Problem lauern. Aber in der Masse masseloser (:wechlach:) Verfahren ist das eher nicht der Fall.

  • Du hast die Jahre 2 - 5 vergessen... da muss der hier jährlich eingehende Bericht geprüft werden...

    Da gibt es natürlicih immer sehr viel zu berichten und zu prüfen.

    Im Inso-Forum hatte ich jetzt nicht so das Gefühl, dass das alles so Larifari ist. Aber kann mich da auch täuschen.

    Irgendwo kann immer ein Problem lauern. Aber in der Masse masseloser (:wechlach:) Verfahren ist das eher nicht der Fall.

    Das wäre ja dann eher das System der jetzigen Mahnbescheide: alles läuft automatisch, es sei denn, es gibt ein Problem, dann wird's vorgelegt. Wie gesagt, man kann ja lles mal andenken und wenn man das so haben will, bitte sehr. Aber direkt mit Pebbsy hat das ja nix zu tun. Ich denke mal, viele beschäftigen sich bei den masselosen Verfahren mit der Stundung. Ob das so vom Gesetzgeber vorgesehen wurde? Wer weiß das schon ? Aber wenn man die Entscheidung des BGH so sieht zur angemessenen Beschäftigung, da kann man sich ja schon monatlich die Akte vorlegen lassen und den Schuldner anschreiben. Wenn man denn will und es so verstanden hat ;)...

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  • Kann mir vielleicht jemand sagen, wie die PEBB§Y-Zahlen für Zwangsvollstreckung und Beratungshilfe jetzt sind und wie sie in Zukunft sein sollen?

    Bei 6 Minuten für ein Insolvenzverfahren würde ich für Beratungshilfe auf 3 bis 4 Sekunden tippen.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Nach meinen Informationen sollen Beratungshilfesachen 36 Minuten zählen, aber nur Scheinerteilungen und Zurückweisungen. Raterteilung usw. zählt nicht.
    Auch bisher zählten die Beratungshilfesachen, sie waren nur in den sonstigen Rechtspflegersachen versteckt und wurden wohl nur bei ganz wenigen Gerichten dem Beratungshilferechtspfleger zugerechnet.
    M-Sachen: neu 15 Minuten, bisher 19 Minuten

  • Ich denke mal, viele beschäftigen sich bei den masselosen Verfahren mit der Stundung. Ob das so vom Gesetzgeber vorgesehen wurde? Wer weiß das schon ? Aber wenn man die Entscheidung des BGH so sieht zur angemessenen Beschäftigung, da kann man sich ja schon monatlich die Akte vorlegen lassen und den Schuldner anschreiben. Wenn man denn will und es so verstanden hat ;)...

    Kann man machen, kann man aber auch sein lassen.

    Wir haben weder Prüfungsmöglichkeiten noch Sachkunde, ob ein Schuldner der Erwerbsobliegenheit hinreichend nachkommt. Da weder § 207 InsO noch § 298 InsO zu einer Sperrfrist führen (und mit Sperrfrist ist es im Grunde auch irgendwo absurd), gibt es aus meiner Sicht keine Veranlassung, hier irgendwelche Nachforschungen anzustellen. Und ob ein Versagungsgrund vorliegt, ist nicht von mir zu ermitteln.

  • Nach meinen Informationen sollen Beratungshilfesachen 36 Minuten zählen, aber nur Scheinerteilungen und Zurückweisungen. Raterteilung usw. zählt nicht.
    Auch bisher zählten die Beratungshilfesachen, sie waren nur in den sonstigen Rechtspflegersachen versteckt und wurden wohl nur bei ganz wenigen Gerichten dem Beratungshilferechtspfleger zugerechnet.
    M-Sachen: neu 15 Minuten, bisher 19 Minuten

    Na, da hoffe ich, dass Du mit den Zahlen Recht hast. Bisher hatten wir schätzungsweise nach Pebb§y ca. 10 min. Zeit für ein Beratungshilfeverfahren, von der Anlage der Akte, über Scheinerteilung, Vergütungsabrechnung bis hin zum elektronischen Archivvermerk, genau konnte man das ja nicht sagen.

    Wenn BerH tatsächlich nach Aktenzeichen geht, würde ich viele Vorgänge, bei denen man die Leute wegen offensichtlicher Mängel weggeschickt hat, nun natürlich fleißig Verfahren anlegen.

    In M-Sachen halte ich 15 min. unter Berücksichtigung des P-Kontos seit 01.07.2010 für sachgerecht. Mehr wäre natürlich immer schöner, aber ich habe mit größerem Einbruch gerechnet. Das wird uns hier "nur" einen 1/4-Rpfl kosten.

    Bin schon mal auf die Fam-Zahlen gespannt, da müsste nach Einführung des FamFG und unter Berücksichtigung der Rechtpsrechung, die immer aufgeblähtere Verfahren fordert, ja doch ein Plus herauskommen. Hoffentlich zählen dann Vormundschaften und Pflegschaften dann auch richtig beim Familiengericht und nicht mehr beim Betreuungsgericht. So muss ich den Bedarf für mD und gD immer mühsam händisch ausrechnen und jeweils der Verwaltung mitteilen; spätestens seit den umF ist das jetzt auch nach Pebb§y eine ordentliche Hausnummer.

  • Nach meinen Informationen sollen Beratungshilfesachen 36 Minuten zählen, aber nur Scheinerteilungen und Zurückweisungen. Raterteilung usw. zählt nicht. Auch bisher zählten die Beratungshilfesachen, sie waren nur in den sonstigen Rechtspflegersachen versteckt und wurden wohl nur bei ganz wenigen Gerichten dem Beratungshilferechtspfleger zugerechnet. M-Sachen: neu 15 Minuten, bisher 19 Minuten

    Hat da evtl. jemand eine Übersicht? Ich denke, das wäre für alle interessant.

    Ich finde die Informationspolitik etwas befremdlich, die Verbände verfassen Stellungnahmen - aber die Informationspolitik ist eigentlich nicht vorhanden. Ich hätte gern tatsächlich etwas mehr von den Veränderungen der Zahlen gesehen...

  • Wenn das mit den Zahlen für Beratungshilfe stimmt, wäre es ein Wunder. Ich kann es kaum glauben.
    Alles was ich bisher über die neuen Erhebungen/Zahlen gehört habe (und hier gelesen) ist doch, dass die Zahlen runter gehen und dass Erhebungen, die zu höheren Zahlen/Zeiten geführt hätten „bereinigt“ wurden. Wenn sich das alles bewahrheitet .... grauenvoll, spätestens dann macht die Arbeit keine Freude mehr!

  • Nach meinen Informationen sollen Beratungshilfesachen 36 Minuten zählen, aber nur Scheinerteilungen und Zurückweisungen. Raterteilung usw. zählt nicht. Auch bisher zählten die Beratungshilfesachen, sie waren nur in den sonstigen Rechtspflegersachen versteckt und wurden wohl nur bei ganz wenigen Gerichten dem Beratungshilferechtspfleger zugerechnet. M-Sachen: neu 15 Minuten, bisher 19 Minuten

    Hat da evtl. jemand eine Übersicht? Ich denke, das wäre für alle interessant.

    Ich finde die Informationspolitik etwas befremdlich, die Verbände verfassen Stellungnahmen - aber die Informationspolitik ist eigentlich nicht vorhanden. Ich hätte gern tatsächlich etwas mehr von den Veränderungen der Zahlen gesehen...

    Da wird Dir vermutlich keiner helfen können. Soweit ich weiß, sind die Gutachtenentwürfe bislang alle streng vertraulich - die angehörten Verbände dürfen daraus nicht veröffentlichen. Sollte das Gutachten abgenommen sein, werden auch Zahlen bekannt (gemacht) werden, die wir in unseren Pensen (hoffentlich nicht nur belastend) spüren werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Soweit ich weiß, sind die Gutachtenentwürfe bislang alle streng vertraulich - die angehörten Verbände dürfen daraus nicht veröffentlichen.

    Natürlich sind sie das. Ggf. müssen ja auch aktuelle Neuerungen eingearbeitet werden und die Ergebnisse korrigiert werden...

    Dieses Schmierentheater ist so lächerlich...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Zum Thema Schmierentheater fällt mir da spontan der mittlere Dienst ein...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Kann mal jemand was zu den Zahlen in Betreuungssachen rausklamüsern ?
    Die Berechnungen sind mir sowieso schleierhaft.
    Bin ja aber auch keine Schleiereule.;)

  • Wenn ich die Auswertung richtig lese beträgt in Betreuungssachen die Bewertungszahl nun 89 Minuten.

    Wie sah diese bisher aus???

    Mit den 89 Minuten gerechnet, komme ich bei einer 41h/Wochen und 45 Wochen im Jahr auf 1.244 Verfahren.
    41h*60min*45 Wochen = 110.700 Minuten
    110.700min / 89min = 1.243,8 Verfahren
    Stimmt meine Berechnung oder habe ich etwas vergessen???:gruebel:

    Soweit ich mich erinnere, hatte wir bisher rd. 840 Betreuungsverfahren für 1,0 AKA. Das würde bedeuten, dass wir 48% mehr leisten müssten um unseren Stand zu halten. :eek:
    WOW, das nenne ich mal Inflation.


    Auch sind die Zahlen für Straf mal unglaublich realistisch.
    Für einen KFB, Pflichtverteidigervergütung, Nebenkläger etc. haben wir dann ganze 4 (in Worten VIER) Minuten pro Verfahren.
    Selbst in einfachst gelagerten Fällen finde ich diese Zahl absurd, geschweige denn, wenn ich an Verfahren vor dem Schöffengericht mit mehreren Angeklagten und X-Verhandlungstagen denke.
    Zum Glück hab ich Straf nur noch in der Vertretung...

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