• 36min in Beratunghilfesachen vom Tür öffnen des Bürgers über Klärung Sachverhalt, Prüfung Unterlagen und dann noch die Vergütung des RA? Da muss aber alles perfekt passen und vorbereitet sein. Dass dies ein Durchschnitt sein soll kann ich mir nicht vorstellen. Da müsste es ja bei einem Großteil der Verfahren viel schneller gehen. Ich mach schon eine Weile RA, kann ich nicht nachvollziehen.
    Und bei Gewaltschutzanträgen ist eine Stunde nichts.

  • Dazu gehören doch aber wohl auch die BerH-Verfahren, die rein schriftlich abgewickelt werden. Ich wage zu behaupten, dass man für diese Verfahren mit 36 Minuten durchaus auskommen kann.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat

    Für Vormundschaftssachen hat sich Hessen anscheinend etwas besonders Schlaues einfallen lassen:
    Zwar wird die neue PEBB§Y-Messzahl übernommen, aber flugs wird die Grundlage = Bestandszahlen ausgewechselt; künftig sind Grundlage nur noch die Eingangszahlen!


    Verstehe ich nicht. Die angehängte Tabelle weist doch die Richterzahlen aus. Für die Richter wird es Änderungen geben. Für Rechtspfleger und Serviceeinheiten gilt der Bestand weiterhin.

    Im Tabellenblatt G.D.AG ist zu GA 060 die Änderung für den gehobenen Dienst gelb markiert.

  • Ist diese Tabelle dann jetzt also die hessische Anpassung?:daumenrun

    Wenn ja, wann wird das mal allgemein kundgetan?

    Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch......Woher kommt die Tabelle überhaupt?

    oder gibt es noch Hoffnung auf was besseres?

    Stets etwas positiver denkend denn ins negative abzurutschen....:daumenrau

  • Die Tabelle wurde durch Erlass des JM NW vom 05.01.2016 als sogen. "Hessische System" veröffentlicht. Die gelb markierten Änderungen hätten sich im Rahmen der Länderabstimmung ergeben.
    Ob diese Änderungen dann auch in den anderen Bundesländern gelten???

  • Zitat

    Die Tabelle wurde durch Erlass des JM NW vom 05.01.2016 als sogen. "Hessische System" veröffentlicht

    Wo ist die Fundstelle?
    Danke im Voraus

  • Googelt Euch mal den Hauptband des Gutachtens zur PEBB§Y Fortschreibung 2014 und schaut Euch dort mal S. 32 an. Dort wird beschrieben, wie die Zahlen in Betreuungssachen zu Stande gekommen sind:
    Die Rechtspfleger haben in Betreuungssachen insgesamt 6.278.500 Arbeitsminuten aufgeschrieben. Da nur ein halbes Jahr aufgeschrieben wurde, hat man die Arbeitsminuten mal 2 genommen und die 12.557.000 dann einfach durch den Bestand von 140.319 Verfahren geteilt, ohne zu prüfen, ob in dem halben Jahr denn auch die Hälfte der im Jahr anstehenden Arbeit erledigt worden ist, und voila, da sind dann die 89 Arbeitsminuten.

    Im nächsten Leben werde ich auch Unternehmensberater, wenn man für so was Geld kriegt.

  • So genau hab ich das nicht verfolgt.
    Hier im Südwesten ist nur bekannt , dass das volle Pensum jetzt bei 1100 Verfahren liegt ( vorher 850 ).

  • Bei der Pensenberechnung für Rpfl. in Betreuungssachen ist außer GA 210 (89 Min. je Bestandsverfahren) noch GA 215 zu zählen (je Eingang 24 Min. für Unterbringungen.. nach landesrechtlichen Vorschriften).

  • Was erwartest Du? Die Basiszahlen entnimmst Du Deiner Landestabelle, den Bestand per Jahresende entnimmst Du der Statistik, die Jahresarbeitszeit für den gehobenen Dienst wird in jedem Bundesland jedes Jahr neu festgelegt und rechnen kannst Du selbst.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Bei uns wurden die neuen Zahlen jetzt erstmals für die Ermittlung des aktuellen Belastungsstandes verwendet... :mad:

    Bei gleichgebliebenem Personaleinsatz sieht es so, dass in ZVG die Belastung um fast 50 % gesunken ist, in Familie um 40 % gestiegen und in Betreuung um 25 % gesunken ist....

    War man nach den alten Zahlen also ordentlich beschäftigt (und zwar nicht nur auf dem Papier), kann man zumindest in Betreuung und ZVG jetzt sogar noch mit "Mehr"arbeit rechnen, um das Pensum vollzukriegen... :gruebel:

    Einzig die Zahlen für Familie zeigen jetzt endlich, was man vorher eigentlich schon im Gefühl hatte: es ist zuviel...

  • War man nach den alten Zahlen also ordentlich beschäftigt (und zwar nicht nur auf dem Papier), kann man zumindest in Betreuung und ZVG jetzt sogar noch mit "Mehr"arbeit rechnen, um das Pensum vollzukriegen... :gruebel:

    Für die Betreuungssachen ist das nicht überraschend (vgl. meine Anmerkung vom 29.02.2016). Die durchschnittliche Zeit pro Akte sollte sich aus der Rechnung: Aufgeschriebene Zeiten/bearbeitete Akten ergeben. Wenn man statt dessen die aufgeschriebenen Zeiten nicht in Beziehung zur erledigten Arbeit bringt, sondern einfach durch die Akten teilt, die da sind, sagt das Ergebnis nicht aus, wie viel Zeit man für eine Akte braucht, sondern wie viel Zeit man dafür hat. Je unterbesetzter die Abteilung ist, desto geringer ist die Minutenzahl die dann `raus kommt.


  • War man nach den alten Zahlen also ordentlich beschäftigt (und zwar nicht nur auf dem Papier), kann man zumindest in Betreuung und ZVG jetzt sogar noch mit "Mehr"arbeit rechnen, um das Pensum vollzukriegen... :gruebel:


    Nö. Aber es wird Personal abgezogen. Die Auswirkungen sind zwar gleich, aber die Eingangsmenge kann man nicht steuern, nur den Personaleinsatz.


    Für die Betreuungssachen ist das nicht überraschend (vgl. meine Anmerkung vom 29.02.2016). Die durchschnittliche Zeit pro Akte sollte sich aus der Rechnung: Aufgeschriebene Zeiten/bearbeitete Akten ergeben. Wenn man statt dessen die aufgeschriebenen Zeiten nicht in Beziehung zur erledigten Arbeit bringt, sondern einfach durch die Akten teilt, die da sind, sagt das Ergebnis nicht aus, wie viel Zeit man für eine Akte braucht, sondern wie viel Zeit man dafür hat. Je unterbesetzter die Abteilung ist, desto geringer ist die Minutenzahl die dann `raus kommt.


    Mathematisch richtig, aber wie oben: Die Minutenzahl pro Verfahren = Basiszahl bleibt unverändert. Als Ergebnis kommt nur raus, dass entweder mehr oder weniger Personal benötigt wird. Wenn eine Abteilung unterbesetzt ist bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder ich investiere weniger Minuten in die Verfahren, als mir eigentlich dafür zustehen (das was du schreibst), oder ich baue Rückstände auf. Und bitte bei der Verwaltung um eine ausreichende Personalausstattung.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • PEBB§Y erhebt den Anspruch, auf wissenschaftlicher Grundlage den Zeitbedarf zu ermitteln. Ich würde nicht sagen, dass man diesem Anspruch bei der Pensenberechnung in Betreuungssachen gerecht geworden ist. Ob man die PEBB§Y-Zahlen trotzdem für sich akzeptiert und was man für sich draus macht, bleibt jedem selbst überlassen. Dass man weniger Minuten als nach PEBB§Y vorgesesehen in die Verfahren investieren soll, habe ich nicht gesagt und auch nicht gemeint.

  • Hallo zusammen,
    heute hat es auch uns ereilt :( ganz schön grauenvoll
    aus rd. 70 % Deckungsgrad mach 88%
    YEEYYYYYYYYYYYYYY!

    insbesondere in Strafsachen und in Betreuungssachen ist es (erwartungsgemäß) GANZ schlimm

    2 Fragen:
    a)
    In Rheinland-Pfalz sind die Betreuerwechsel auf den Rechtspfleger übertragen; Das Gutachten weißt keine gesonderten Werte für RLP aus. Es wurde trotzdem die Basiszahl von 89 übernommen
    Ist das so korrekt?

    b)
    BerH: Ist die Bezugsgröße jedes eingegangene VERFAHREN, oder nur jedes durch Scheinerteilung oder Zurückweisung erledigte BerH-Verfahren?
    Ich dachte, nur die durch Scheinerteilung oder zurückweisung erledigten Verfahren zählen...

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Also bei einem Erhebungsgericht habe ich letztens aus dem Rechtspflegerbereich gehört, dass sich ne Kollegin ziemlich echauffierte, weil sie nicht besser beurteilt wurde, obwohl sie für die Zeit der Erhebung besonders schnell gearbeitet habe und manche Zeiten extra nicht erfasst habe.

    Mir blieb da fast die Spucke weg - wäre ich hinten rübergeschlagen, hätte ich mir ne ernsthafte Kopfverletzung zugezogen.

    Aber so ist - da kann man nur hoffen, dass die Fraktion, die meint, man müsse bei ner Erhebung besonders schnell und oberflächlich arbeiten, nicht zu groß wird. Schneidet man mit solchen Einstellungen doch allen anderen Kollegen kräftig ins Fleisch. Ich bin mir sicher, wenn morgen ein neuen PEBB§y Gutachten in Auftrag gegeben würde - die Basiszahlen würden sich möglicherweise noch weiter verschlechtern.

    Hoffentlich haben wir ein paar Jahre Ruhe jetzt.

    "Ich dachte, nur die durch Scheinerteilung oder zurückweisung erledigten Verfahren zählen..."

    Es zählt eigentlich jedes Verfahren, das angelegt und in JUDICA registriert wird.

  • [...]

    2 Fragen:
    a)
    In Rheinland-Pfalz sind die Betreuerwechsel auf den Rechtspfleger übertragen; Das Gutachten weißt keine gesonderten Werte für RLP aus. Es wurde trotzdem die Basiszahl von 89 übernommen
    Ist das so korrekt?
    [...]

    Genaues kann ich Dir hierzu nicht sagen. In Sachsen wurde aber die Möglichkeit zur Stellungnahme für die Gerichte eröffnet, um landesspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Wenn es sich bei Deinem Sachverhalt um eine solche Besonderheit handelt - bin im Betreuungsrecht nicht so firm - hätte man einen landesspezifischen Zuschlag beantragen können/sollen/müssen...


  • a)
    In Rheinland-Pfalz sind die Betreuerwechsel auf den Rechtspfleger übertragen; Das Gutachten weißt keine gesonderten Werte für RLP aus. Es wurde trotzdem die Basiszahl von 89 übernommen
    Ist das so korrekt?


    Wie promotor iustitiae:
    Jede Landesjustizverwaltung entscheidet, welche Pensen der Personalbedarfsberechnung zugrunde gelegt werden und ob ggfs. landesspezifische Festlegungen/Anpassungen (= Abweichung von den Bundespensen) erfolgen. Grundsätzlich wäre dies bei landesspezifischen Besonderheiten möglich/angebracht/notwendig. Ob es auch wirklich passiert, weiß nur das Ministerium.


    b)
    BerH: Ist die Bezugsgröße jedes eingegangene VERFAHREN, oder nur jedes durch Scheinerteilung oder Zurückweisung erledigte BerH-Verfahren?
    Ich dachte, nur die durch Scheinerteilung oder zurückweisung erledigten Verfahren zählen...


    "Ich dachte, nur die durch Scheinerteilung oder zurückweisung erledigten Verfahren zählen..."
    Es zählt eigentlich jedes Verfahren, das angelegt und in JUDICA registriert wird.


    Das ist falsch, JoansDong liegt richtig.
    Beim Erhebungsgeschäft GA221 (=Beratungshilfe) zählen folgende Positionen in der GÜ:
    GÜ Nr. 11 03 10 (Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtsuchenden)
    GÜ Nr. 11 03 20 (Beratungshilfe bewilligt und/oder Berechtigungsschein erteilt auf einen mit anwaltlicher Hilfe gestellten Antrag)
    GÜ Nr. 11 03 30 (Antrag auf Beratungshilfe schriftlich zurückgewiesen)
    Ich weiß nicht, wie die GÜ in euren Ländern erstellt wird bzw. was die Registrierung in JUDICA auslöst, aber z.B. ein mündlich zurückgewiesener Antrag zählt NICHT.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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