Hallo liebe Kollegen,
ich haben folgenden Fall auf dem Tisch liegen.
Der Erblasser hat vor seinem Ableben Geschichten verfasst. Nunmehr sollen einige dieser Geschichten u. a. in einem Geschichtenband veröffentlicht werden. Alle bekannten Angehörigen haben die Erbschaft ausgeschlagen, so dass Nachlasspflegschaft eingeleitet worden ist.
Der Nachlasspfleger bittet um Mitteilung, ob er für die Zustimmung zur Veröffentlichung eine Genehmigung braucht.
Habt ihr Ideen?
LG Anja