Hallo,
ich habe nun den Fall, dass der Freistaat Bayern als Miterbe die Teilungsversteigerung beantragt hat. Das Verfahren wurde im Februar 2015 angeordnet, nun rief der Ehemann einer Miterbin und damit Antragsgegnerin an, seine Frau sei schon 2013 verstorben.
Meine Frage ist nun, ob ich nach § 28 ZVG einstellen kann unter der Auflage, einen Erbnachweis zu bringen oder die Nachlasspflegschaft zu beantragen und mir nachzuweisen oder ob ich das Verfahren direkt aufheben muss?!
Nach Stöber Rn.30 zu § 15 ZVG wäre die Antwort ganz klar aufheben, aber wenn ich dann im Stöber Rn. 9.1 zu § 28 ZVG lese, wäre Einstellung auch eine Möglichkeit...
Hatte schon einmal jemand den Fall und könnte mir einen Hinweis geben?