Umgang mit Geschwistern

  • Habe folgenden '"Sachverhalt"


    Antragstellerin beantragt Beratungshilfe für den Umgang mit ihren Geschwistern.

    Auf weitere Nachfrage teilt d. RA mit, dass die mdj. Geschwister teilweise in Pflegefamilien bzw. in Kinderheimen untergebracht seien.
    Das Jugendamt habe u.a. die Kontaktaufnahme zu dem leiblichen Bruder untersagt.
    Ob Kontakt zu den Eltern d. Ast. besteht ist hier nicht bekannt.

    Inwieweit hier ein rechtliches Problem vorliegen soll, erschließt sich mir nicht.
    Würdet Ihr Berh bewilligen? I

  • Ist das nicht etwas für ein neues Thema? Der Auslandsbezug ist da ja nicht ersichtlich ;)

    Wahrnehmung von Rechten:
    Ein Anspruch könnte sich aus § 1685 I BGB ergeben, ein grundsätzliches Umgangsrecht ist Geschwistern unter den dort genannten Bedingungen gegeben.
    Eigenbemühungen - Kontakt zum JA - liegen offenbar vor. Anhaltspunkte für Mutwilligkeit sehe ich auch nicht. Ich würde wohl bewilligen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Danke Patweazle für Deine schnelle Antwort. War mir zunächst mit der Bewilligung nicht ganz sicher. Schein ist erteilt. Natürlich passte es nicht zu dem Thema Auslandsbezug. Konnte den Button "neues Thema" irgendwie nicht öffnen.

  • Natürlich passte es nicht zu dem Thema Auslandsbezug. Konnte den Button "neues Thema" irgendwie nicht öffnen.

    Ist ja dank unserer fleißigen Mods schon abgetrennt worden :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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