Liebe Rechtspfleger,
als Fachwirt auf der "anderen Seite" und Einreicher von zahlreichen Teilungserklärungen nach WEG frage ich mich jedesmal neu, wie man es schaffen kann, Beanstandungen bei Aufteilung in Wohnungs- u. Teileigentum weitestgehend zu verhindern, um Rechtspflegern und Mitarbeitern auch einiges an Arbeit zu ersparen. Ich würde gerne in der Lage sein, im Vorfeld einer Teilungserklärung, die eingereichten Unterlagen so vorprüfen zu können, wie ein Rechtspfleger es tut. Meine Idee ist, mir hierzu eine Art Prüfungsraster aufzustellen anhand von Material, was aus der Erfahrung bei Behebung von Beanstandungen entsteht. Leider tauchen aber immer wieder neue Mängel auf, zu deren Behebung ich teilweise auch nichts in Kommentaren nachvollziehen kann.
Aktuell z.B. die Beanstandung, dass auf dem eingereichten Plan die Wasser- und Herdanschlüsse in den Wohnungen nicht eingezeichnet sind und gebeten wird, diese durch das Bezirksamt einzeichnen und abstempeln zu lassen. Wo findet man hierzu etwas im WEG-Kommentar. Ein Teil unserer Teilungserklärung ist ohne diese Einzeichnungen eingetragen worden, die anderen Pläne hatten diese Einzeichnungen.
Deshalb meine Frage: Gibt es ein grobes Schema, wie man Teilungserklärungen prüft? Oder bleibt eigentlich doch nur die Sammlung von behobenen Beanstandungen als Grundlage für eine solche Vorprüfung. Viele Beanstandungen ergeben sich aus den eingereichten Plänen, habe ich festgestellt. Vielleicht hat der eine oder andere auch eine gute Literaturempfehlung zu diesem Thema?
Vielen Dank schon mal im Vorfeld und einen schönen Tag an alle!
Caro