Kosten des Nachlasspflegers (Kosten für Mails)

  • Hallo liebe Kollegen und Mitstreiter,

    meine Nachlasspflegerin macht derzeit neben der gewohnten Vergütung und den gewohnten Auslagen auch Kosten für den Emailverkehr geltend. Sie kann bestimmte Sache durch Emails schneller abwickeln und macht hier 0,20 € pro Email geltend. In Literatur und Rechtsprechung findet man lediglich den Satz, dass die tatsächlich entstandenen Auslagen geltend gemacht werden können. Wie seht ihr das?

    Danke:gruebel:

  • Ein berufsmäßig tätiger Pfleger kann m.E. für derartige Selbstverständlichkeiten der üblichen Büroführung keine Aufwandserstattung erhalten. Gleiches gilt, wenn z.B. Kosten für Druckerpatronen, Briefumschläge etc. berechnet werden. Dies sind allgemeine Bürokosten, die in den Stundensatz einfließen. Es wird vielmehr vorausgesetzt, dass ein berufsmäßig tätiger Pfleger derartige Büromittel vorhält, die zur Bearbeitung der Nachlasspflegschaft erforderlich sind. Demnach kann man auch nicht eine anteilige Erstattung für die Nutzung eines PCs oder eines Faxgerät etc. erhalten. Das ist nunmal die Büroausstattung, die nötig ist.

    Lediglich Porto, Kopierkosten, Fahrtkosten etc. können als Aufwandsentschädigung berechnet werden.

    Vgl. Schulz/Gleumes, Handbuch Nachlasspflegschaft, § 6 Rn. 57

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ich regele als Nachlasspfleger auch viele Dinge per eMail, rechne allerdings nur den Zeitaufwand ab, der für das Erstellen der eMail angefallen ist (analog wie bei einem Brief, nur eben ohne Porto). An die eMail angehängte Anlagen rechne ich nicht als Auslagen ab, es sind ja auch keine real vorhandenen Kopien, die Kosten verursachen.

  • @Gertrud:

    Lass Dir vom Nachlasspfleger seine verauslagten Kosten pro Email belegen, z.B. durch Einzelnachweis, ... .

    Machst du ja bei Telefonauslagen genau so, oder?

  • Wer bei mir so etwas ansetzen würde (zumal einzelne Mails nun mal kein "Porto" kosten), wäre in akuter Gefahr, bei zukünftigen Bestellungen nicht mehr berücksichtigt zu werden.

  • Wer bei mir so etwas ansetzen würde (zumal einzelne Mails nun mal kein "Porto" kosten), wäre in akuter Gefahr, bei zukünftigen Bestellungen nicht mehr berücksichtigt zu werden.

    Liebe Leute, mal auf dem Teppich bleiben. Ich hatte auch lange Telefonate und E-Mails abgerechnet, bis mir mal eingefallen ist, dass in Zeiten der Flatrate das unangebracht ist. Aber deshalb den Pfleger nicht mehr einsetzen, wenn das seine einzige "Verfehlung" ist? Das sind doch Kinkerlitzchen von höchstens 2 Euro im Jahr. Das kann man doch mal freundlich ansprechen, damit er sein Formular ändert ...

  • Kosten im Rahmen sog. "Flatrates" sind allgemeine Bürounkosten und damit nicht ersetzbar.

    Alles was der Nachlasspfleger aber als Einzelausgabe nachweisen kann (und hierzu gehören auch Telefongebühren, Telefaxgebühren und ggf. auch "email-Kosten") dürfte ersetzbar sein. Ich würde hier email's nicht grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit ausnehmen.

  • Ich würde hier email's nicht grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit ausnehmen.


    Weil?

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich würde hier email's nicht grundsätzlich von der Erstattungsfähigkeit ausnehmen.


    Weil?

    Dem Wortlaut des § 1835 Absatz 1 BGB.

    Es müssen m.E. Auslagen des Nachlasspflegers sein, die nicht zu den allgemeinen Büroauslagen gehören, und im Einzelfall durch den Nachlasspfleger belegbar sein. Die bloße Angabe "3 emails á € 0,20" würde ich nicht akzeptieren. Wenn mir der Nachlasspfleger aber eine Rechnung seines Providers über die 3 emails vorlegen würde, käme ich wohl um die Erstattung nicht herum. Wie gesagt: Flatrates sind nicht erstattungsfähig.

    Im übrigen dürfte das gleiche Prozedere für Telefonkosten, Telefaxkosten, ... gelten. Auch hier wird man auf Einzelnachweis die entsprechenden Kosten ersetzen müssen. Auch hier: Flatrates sind nicht erstattungsfähig.

  • Aber deshalb den Pfleger nicht mehr einsetzen, wenn das seine einzige "Verfehlung" ist? Das sind doch Kinkerlitzchen von höchstens 2 Euro im Jahr. Das kann man doch mal freundlich ansprechen, damit er sein Formular ändert ...

    Gegen ein freundliches Ansprechen habe ich nichts, schließlich kenne ich die Seite des Abrechnenden aus eigener Erfahrung. Die Berechnung sollte dann aber abgestellt sein.

    In der Abrechnung solcher -in der Tat- "Kinkerlitzchen" zeigt sich zumindest nach meiner Erfahrung (und ohne dies auf die Pflegerin der Threadstarterin beziehen zu wollen oder zu können) oft eine grundsätzliche Haltung in Abrechnungsfragen, die ich im Interesse der Beteiligten nicht sonderlich schätze. Dabei liegt es mir absolut fern, den von mir bestellten Personen die ihnen zustehende Vergütung nebst Auslagen mutwillig zusammenzustreichen. Gleichwohl: Wenn jemand permanent Dinge abrechnet, die alle anderen nicht abrechnen, wird man doch wohl über Konsequenzen nachdenken dürfen.

  • Danke. In der Theorie denkbar, in der Praxis eher unwahrscheinlich.


    Ich sehe es da wie Kai.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ich kenne noch die Zeiten, bei denen auf meiner Telefonrechnung tatsächlich je verschickter Email 10 Pfennig Gebühr ausgewiesen war....mann bin ich alt :)

    Das war zu Beginn des Mailverkehrs so...und ich war damals wohl einer der ersten User bei @t-online.de...

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    Einmal editiert, zuletzt von TL (1. April 2015 um 13:58)

  • :heul:

    Na ja....ist gut 20 Jahre her...ich hab´s überlebt.

    Nochmal zu Sache:

    Porto, Fahrtkosten und Kopierkosten (ca. 10-20 Cent) gelten als übliche Auslagen, die ohne besonderen Beleg (alleine weil diese Kosten unvermeidlich mit der jeweiligen Tätigkeit entstehen), abgerechnet und ohne Festsetzung aus dem (vermögenden) Nachlass entnommen werden können.

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  • Aber deshalb den Pfleger nicht mehr einsetzen, wenn das seine einzige "Verfehlung" ist? Das sind doch Kinkerlitzchen von höchstens 2 Euro im Jahr. Das kann man doch mal freundlich ansprechen, damit er sein Formular ändert ...

    ... Wenn jemand permanent Dinge abrechnet, die alle anderen nicht abrechnen, wird man doch wohl über Konsequenzen nachdenken dürfen.

    Meine ich ja auch, denjenigen darauf hinweisen, ich selbst und meine Angestellten haben das viele Jahre so praktziert und habe nie darüber nachgedacht, dass ich für Festnetz, Fax, Mobiltelefon, E-Mail längst Flatrates habe, war einfach Gewohnheit und Gedankenlosigkeit. Ist mir im Nachhinein noch peinlich.

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