Hallo,
mal eine kurze Frage, wie Ihr das so haltet bzw. in Euren Gerichten so gehalten wird:
Ich schicke eigentlich immer die Anträge auf Zusammenrechnung von Einkünften gemäß § 850e ZPO den Schuldnern zur Stellungnahme. Wird das bei Euch auch gemacht? letztlich gibt es doch rein garnix, was der Schuldner gegen eine Zusammenrechnung einwenden kann. Ich hatte mir das seit frühestens Zeiten so angewöhnt (Stichwort: faires Verfahren). Die Anhörung war früher ja auch noch sinnvoll, da es ja Anfang der 90er noch die Billigkeitsprüfung gab. Aber jetzt?