Im normalen PfÜB-Verfahren wird doch aber auch nicht angehört, wenn schon im PfÜB-Antrag drinsteht "Es wird Zusammenrechnung beantragt". Warum sollte das innerhalb des Insolvenzverfahrens dann getan werden?
Mein Sohn/ meine Tochter Brutus/ Bruta ;), das ist die Ausnahme. Argument § 834 ZPO. Und wer wird schon dem lieben Gott ( Stöber) widersprechen?!
Pffffh.... Das scheint mir doch eher die Regel zu sein, wenn´s so im Gesetz steht. Die Ausnahmen stehen weiter hinten, und wo kommt da was mit "der Schuldner ist anzuhören, wenn ein Insolvenzverwalter auf die Idee kommt, dass die beiden vom Insolvenzbeschlag erfassten Einkünfte zusammenrechnen zu lassen"?
Grundsatz ist das Grundgesetz und somit rechtliches Gehör ( oder bei den Nonrichtern Anspruch auf faires Verfahren ;)). Ausnahme ist dieser klitzekleine Paragraf.