Folgender Sachverhalt:
Ein minderjähriges Kind, vertr.d.d. JA, vollstreckt wegen Unterhalt. Titel ist eine Jugendamtsurkunde von 2003. Die Umrechnung nach EGZPO ist grdsl. ordnungsgemäß erfolgt. Tituliert ist ein dynamischer Unterhalt:
"Unterhalt beziffert bzw. als Vomhundertsatz des jew. Regelbetrages nach §§ 1612a-1612c BGB i.V.m. der RbVO
ab 26.03.2002 (1. Altersstufe) 235,00 € (derz.Zahlbetrag 158,00 €)
ab 01.07.2003 135 Prozent Vomhundertsatz des jew. Regelbetrages nach § 2 RbVO."
Es soll nunmehr Unterhalt der 3. Altersstufe geltend gemacht werden.
Anhand der Urkunde ist für mich nicht ersichtlich, dass auch Unterhalt der 3. Alterstufe tituliert ist. Es wird lediglich der Prozentsatz ab 01.07.2003 angegeben. Klar erkenne ich, dass das Kind altersmäßig nunmehr in der 3. Altersstufe ist. Muss die Altersstufe ausdrücklich tituliert sein?
Das JA schreibt hierzu, dass gerade keine Altersstufe in die Urkunde eingetragen wurde, da mit dem Eintrag "Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrages" der Altersstufenwechsel nach § 1612a Abs.3 BGB inbegriffen ist.
Ich danke für Eure Hinweise.