Im Haus sind 3 Einheiten vorhanden. EG und 1. OG wollen einen Keller gegen eine Garage tauschen.
Ich meine, dass eine Änderung der Teilungserklärung nicht erforderlich ist, sondern dass das die beiden Eigentümer untereinander vertraglich regeln können.
Es sind aber doch Zustimmungen der Grundpfandrechtsgläubiger sowie Pfanderstreckungen erforderlich?
Es existieren Vorkaufsrechte; müssen die Vorkaufsberechtigten zustimmen?