Hallo liebe Kollegen.
Ich habe folgenden Fall: Beim Sterbefall des zuletztverstorbenen Ehegatten ist aufgefallen, dass beim ersten Sterbefall eine wirklich eindeutige Vor- und Nacherbfolge nicht erkannt wurde. Als Vorerbin wurde die Ehefrau bestimmt. Der Nacherbfall tritt mit deren Tod ein.
Dies kam nun im zweiten Sterbefall auf nach entsprechender Aktenbeiziehung; Erbschein ist jeweils erforderlich aufgrund vorhandenen Grundbesitzes.
Frage: Wie lautet nun der Erbschein im ersten Sterbefall? Der erste Erbschein, welcher eine alleinige unbeschränkte Erbfolge der Ehefrau auswies, wurde bereits eingezogen. Ich denke, dass ich nun sogleich einen Erbschein erteile, welche die Nacherbin ausweist unter Hinweis auf die am xy eingetretene Nacherbfolge, oder?
Mehr ist (auch im Hinblick auf eine GB-Berichtigung) nicht mehr möglich?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.