• Hallo,
    ich habe einen Antrag eines Notars auf dem Tisch, wonach er die Erstellung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung seiner Kostenrechnung genehmigt haben möchte.

    Nun ist es ja seit dem 1.9.13 wohl so, dass die Erteilung weiterer vollstr. Ausfertigung von notariellen Urkunden nicht mehr vom Gericht genehmigt werden muss.

    Sehe ich es richtig, dass dann auch die weitere vollstreckbare Ausfertigung der Kostenrechnung nicht genehmigt werden muss?

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