Bescheid Betriebsprüfung

  • Nach einer Betriebsprüfung durch die DRV ergeht von dort ja immer ein Bescheid, in dem für die einzelnen beteiligten Krankenkassen die noch offenen Beiträge ausgewiesen sind. Teilweise handelt es sich dabei auch um Masseverbindlichkeiten. Kann aus diesem Bescheid eigentlich die einzelne Krankenkasse die ZV betreiben? Oder müssen die noch selber einen Bescheid erlassen?

  • habe grade was ähnliches...

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…386#post1014386

    denk dir den §184 II InsO weg ;)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Das heißt dann auch, dass der Betriebsprüfungs-Bescheid die KK vor evtl. Verjährungen schützt?

  • gute Frage, da habe ich noch nicht drüber nachgedacht, wäre aber konsequent.
    insofern denke ich: ja, warum denn nicht?

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