Hallo liebe Kollegen.
Ich habe folgenden Fall: Notarielles Testament, wonach die Ehefrau nur Vorerbin sein soll und der Sohn nur Nacherbe, ersatzweise dessen Abkömmlinge als Nacherben. Die Vorerbschaft wurde angenommen.
Der Sohn hat bereits jetzt seine Nacherbschaft ausgeschlagen, um seinen Pflichtteil geltend zu machen gemäß § 2306 BGB. Abkömmlinge hat er bislang keine.
Ich habe nun nachgelesen und herausgefunden, dass sich nun die Frage stellt, ob mit Abfindung des Sohnes mit seinem Pflichtteil nicht die ganze Nacherbfolge zum Fall kommt und sein "Stamm" als "abgefunden" gilt.
Weiter stelle ich mir aber nun die Frage: Muss ich bereits jetzt verbindlich feststellen, wie sich die Ausschlagung auf die Nacherbfolge auswirkt? Oder vielmehr erst mit Eintritt der Nacherbfolge?
Im Nachlass ist Grundbesitz vorhanden.
Vielen Dank.