Aloa,
kurze, knackige Frage:
Wenn in einem PfÜB die RA-Kosten falsch berechnet wurden - also VV Nr. stimmt, aber die Höhe nicht; welche Rechtsfolgen ergeben sich daraus für den erlassenen PfÜB? Und wer muss hier welches Rechtsmittel einlegen? Drittschuldner?
Und nur Beschlusskorrektur oder Erinnerung?